An die Arbeit Der Super-Ausschuss
Eric Matt
Der Deutsche Bundestag legt schon mal los, auch wenn es noch keine Regierung gibt. Manche Dinge müssen einfach vorangehen, Corona-Regeln zum Beispiel. Möglich macht das eine Art Super-Ausschuss.
Ob Biologie, Englisch oder Mathe – erinnert ihr euch an die eine Person in der Schule, die fast jedes Fach beherrschte? Einen ähnlichen Alleskönner hat auch das Parlament seit gestern: den Hauptausschuss. Dieser wurde formal von den neuen Bundestagsabgeordneten in ihrer ersten regulären Sitzung an den Start gebracht, und zwar auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Doch was genau ist der Hauptausschuss? Was sind seine Aufgaben? Und wer gehört dazu?
Aus dem Lexikon
Einer für (fast) alles
Normalerweise arbeiten im Parlament über 20 Arbeitsgruppen, die Ausschüsse genannt werden und spezialisiert sind, etwa auf Gesundheitspolitik, Bildungspolitik, Innenpolitik, Verteidigungspolitik und, und, und. Doch diese „normalen“ Ausschüsse entstehen erst, wenn es eine neue Bundesregierung gibt. Dann nämlich steht fest, wie die Bundesministerien zugeschnitten und für was diese exakt zuständig sind. Spiegelbildlich bilden sich anschließend im Parlament die Ausschüsse. So lässt sich am besten arbeiten, etwa wenn neue Gesetze auf den Weg gebracht werden sollen.
Eine neue Regierung könnte im Dezember loslegen. Um den Zeitraum bis dahin zu überbrücken, gibt es jetzt den Hauptausschuss – und der muss eine Art Alleskönner sein. Schließlich übernehmen die Mitglieder des Hauptausschusses vorübergehend die Arbeit, die sonst in den vielen üblichen Ausschüssen erledigt würde. Dazu gehören Diskussionen im Detail zu allen möglichen Themen, Änderungen an Gesetzentwürfen, Anhörungen von Experten und, und, und.
Was kann der Ausschuss nicht?
Der Hauptausschuss kann vieles, aber nicht alles. Beispielsweise hat er kein sogenanntes Selbstbefassungsrecht. Das bedeutet, er darf nicht selbst entscheiden, mit welchen Themen, Gesetzentwürfen oder Anträgen er sich beschäftigt. Dies kann nur das Plenum des Deutschen Bundestages festlegen, also die Vollversammlung der 735 Volksvertreter. Sobald diese eine Vorlage an den Hauptausschuss überweisen, kann er tätig werden.
Aus einigen Themen hält sich der Hauptausschuss ganz raus. Denn neben ihm gibt es schon jetzt zwei weitere Ausschüsse, die sich direkt an die Arbeit machen:
Aus dem Lexikon
Wer sind die Mitglieder?
Dem Hauptausschuss gehören je 31 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an. Die SPD hat neun Mitglieder, CDU/CSU acht, Bündnis 90/Die Grünen fünf, die FDP vier, die AfD drei und Die Linke zwei. Den Vorsitz des Haupausschusses übernimmt die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).
Die Fraktion CDU/CSU machte sich dafür stark, dass der Hauptausschuss 39 Mitglieder bekommt und reichte im Plenum einen entsprechenden Änderungsantrag ein. So ließe sich besser arbeiten, meinte die Union. Wortwörtlich hieß es, dass die „drastische Kürzung der Mitgliederzahl um nahezu ein Drittel im Vergleich zur 18. und 19. Wahlperiode die Gewährleistung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Hauptausschusses infrage“ stelle. Die Mehrheit des Bundestages lehnte den Antrag ab.
Der Neue legt gleich los
Unter dem Vorsitz der Bundestagspräsidentin Bas startete der Hauptausschuss gestern Nachmittag mit der Arbeit: Er plant zwei Anhörungen für Montag, bei denen es um die Coronapandemie, Impfpässe und das Infektionsschutzgesetz gehen soll.
Der neue Hauptausschuss ist erst der dritte seiner Art. Vorgänger gab es nach den Bundestagswahlen 2013 und 2017.
Die Debatte zum Tagesordnungspunkt Ausschüsse könnt ihr hier im Video anschauen oder auf bundestag.de nachlesen.
© DBT
Eric Matt
... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.