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Gremium gewählt Wer kontrolliert die Geheimdienste?

Die Mitarbeiter arbeiten im Stillen, denn über ihre Erkenntnisse dürfen sie nicht sprechen: Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich vor Kurzem neu gegründet. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Abgeordneter vor einer Stahltür, über dem Bild liegt ein roter Stempel: 'Top Geheim'

So sieht er aus: der Eingang zum geheimen Besprechungsraum des Parlamentarischen Kontrollgremiums. © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa

Sie treffen sich am geheimsten Ort des Bundestages, einem abhörsicheren Raum im Untergeschoss eines Parlamentsgebäudes: die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Im Vorraum hinter dieser Tür müssen sie vor jeder Sitzung ihre Handys abgeben. Denn was dieses Gremium bespricht, soll den Besprechungsraum nicht verlassen.

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat die Aufgabe, die Geheimdienste des Bundes zu kontrollieren: den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Die Mitglieder des Gremiums dürfen die Dienststellen der Geheimdienste besuchen, mit Mitarbeitern sprechen und Akten einsehen.

Neue Mitglieder, neuer Vorsitzender

Am 24. März hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium neu gegründet. Eigentlich soll es 13 Mitglieder haben. Bis jetzt sind es allerdings nur elf, da die Abgeordneten von AfD und Linksfraktion die erforderliche Mehrheit nicht bekamen. Die aktuellen Mitglieder und Neuigkeiten aus dem Gremium findet ihr hier.

Neuer Vorsitzender des Parlamentarische Kontrollgremiums ist Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Er hat schon langjährige Erfahrung als Mitglied des Gremiums. Vor einer Weile hat er im mitmischen.de-Interview erzählt, wie seine Arbeit und die seiner Kollegen genau aussieht:

In unserer Infografik haben wir alles Wissenswerte über das Parlamentarische Kontrollgremiums kompakt zusammengefasst:

Geheime Informationen

Was machen die Nachrichtendienste des Bundes?

Mann schaut mit Fernrohr auf den Globus

Die drei Nachrichtendienste

Die drei Nachrichtendienste:

BND – Bundesnachrichtendienst: ziviler und militärischer Auslandsnachrichtendienst, sammelt Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung

BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz: Inlandsnachrichtendienst, sorgt für innere Sicherheit und schützt die Demokratie vor extremistischen, terroristischen und anderen Gefahren

MAD – Militärischer Abschirmdienst: zuständig für die Bundeswehr, verhindert verfassungsfeindliche Bestrebungen, Spionage- und Sabotage-Aktivitäten innerhalb der Bundeswehr

Der Bundesnachrichtendienst (BND)

Der Bundesnachrichtendienst (BND): 

Verantwortlich ist der Chef des Bundeskanzleramts (Bild: Grafik zeigt den Torso einer Person im Anzug)

Geleitet von einem Präsidenten und drei Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)

Unterteilt in 11 Fachabteilungen, z. B. Terrorismus, ABC-Waffen, Technische Aufklärung (Bild: Grafik ist eine Gasmaske)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV): 

Verantwortlich ist das Bundesinnenministerium (Bild: Grafik zeigt den Umriss von Deutschtschland)

Geleitet von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten sowie einem Chief Technology Officer (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)

Unterteilt in 6 Abteilungen, z. B. Cyberabwehr, Rechtsextremismus, Spionageabwehr (Bild: Grafik zeigt einen Computerbildschirm mit Radarzeichen drauf)

Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Militärischer Abschirmdienst (MAD):

Verantwortlich ist das Bundesverteidigungsministerium (Bild: Grafik zeigt einen Schutzschild)

Geleitet von einem Präsidenten sowie einem militärischen und einem zivilen Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von drei Personen im Anzug)

Unterteilt in 8 Abteilungen, z. B. Extremismus-Abwehr, Spionage-Abwehr, Einsatzabschirmung (Bild: Grafik zeigt ein Fernglas)

So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste

So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste:

Parlamentarisches Kontrollgremium: kann Akten einsehen, Dienststellen besuchen, Mitarbeiter befragen (Bild: Grafik zeigt ein Auge)

Vertrauensgremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses: beschließt Wirtschaftspläne und kontrolliert sie (Bild: Grafik zeigt das Euro-Zeichen)

G10-Kommission: entscheidet über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Bild: Grafik zeigt einen Telefonhörer und einen Briefumschlag)

Quellen: bnd.bund.de, verfassungsschutz.de, mad.bundeswehr.de, bundestag.de (Stand: August 2020) © mitmischen.de

(Grafik: Ronny Pietsch; Header: shutterstock.com/retrorocket; Inhalt: jk)

(jk)

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