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Geschäftsordnung

Titelseite der Geschäftsordnung des Bundestages, im Hintergrund unscharf die blauen Plenarsaalstühle

© DBT (Collage: loh)

Damit im Bundestag eine klare Ordnung herrscht, gibt der Bundestag sich selbst eine sogenannte Geschäftsordnung. Dazu ist er sogar verpflichtet, das schreibt unser Grundgesetz vor (Artikel 40).

In der Geschäftsordnung sind die Einzelheiten der organisatorischen und parlamentarischen Abläufe und die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sowie der Organe des Bundestages geregelt. Die Geschäftsordnung ist dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen untergeordnet und gilt nur für die jeweilige Wahlperiode. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode muss die Geschäftsordnung jedesmal neu vom jeweils neuen Bundestag beschlossen werden. Meist wird dabei einfach nur die Geschäftsordnung der vorangegangen Wahlperiode bestätigt.

In der 18. Legislaturperiode war das anders: Nach der Bundestagswahl 2013 stellte die Opposition nur ein Fünftel der Abgeordneten. Das war nach der bis dahin geltenden Regelungen zu wenig, um viele Minderheitenrechte wahrnehmen zu können. Der Bundestag hat deshalb 2014 seine Geschäftsordnung geändert und für diese Wahlperiode Neuregelungen aufgestellt, die es so noch nicht gegeben hat. Nach der Bundestagswahl 2017 wurde der Paragraf 126a, in dem diese festgeschrieben waren, wieder gestrichen.

Hier kann man sich die aktuelle Geschäftsordnung bestellen.