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Antrag

Abgeordnete stellen einen Antrag, wenn sie wollen, dass der Bundestag etwas beschließt. In einem Antrag stehen Forderungen. Die Abgeordneten können zum Beispiel fordern, dass ein Gesetz geändert oder neu erarbeitet wird.

Abgeordnete versuchen also mit Anträgen, auf die Gesetzgebung und die Politik der Bundesregierung einzuwirken. Die Bundesregierung kann auch beispielsweise schriftlich aufgefordert werden, Informationen herauszugeben oder Berichte über bestimmte Ereignisse abzuliefern.

Und da solche Anträge mehrmals beraten werden im Plenum (also der Vollversammlung der Abgeordneten), ist ein Antrag eine gute Möglichkeit für die Fraktionen, auf ein Thema öffentlich aufmerksam zu machen. Die Opposition nutzt Anträge auch häufig, um Druck zu machen, beispielsweise bei einem von der Regierung angekündigten Gesetz. Zudem sind Anträge ein gutes Instrument für die Opposition, um ihre politische Meinung kundzutun.

Anträge werden vom Plenum in der Regel an einen Ausschuss überwiesen, wo die Fachleute sich speziell mit dem Thema befassen. Darauf kann jedoch auch verzichtet werden. Auch die Aussprache im Plenum kann entfallen.

Anträge können von Fraktionen gestellt werden oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.

Übrigens muss die Bundesregierung einem vom Bundestag beschlossenen Antrag nicht entsprechen. Es handelt sich um eine politische Aufforderung, es obliegt der Bundesregierung, diese aufzugreifen oder nicht. Beschließt der Bundestag mit Mehrheit einen Antrag, ist das ein sogenannter schlichter Parlamentsbeschluss. Er ist nicht bindend für die Bundesregierung. Rechtlich bindend sind nur Gesetze.