Bundestagswahl
Was ist die Bundestagswahl?
Bei der Bundestagswahl wählen Bürgerinnen und Bürger Deutschlands die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten vertreten das Volk im Bundestag. Deshalb heißen sie auch Volksvertreter.
Wählen dürfen alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jeder und jede von ihnen kann sich auch selbst bemühen, Kandidat zu werden, um einen Sitz im Parlament zu bekommen. Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt. In der Regel findet alle vier Jahre eine Bundestagswahl statt.
Nach welchen Grundsätzen läuft die Bundestagswahl ab?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Was das genau bedeutet, wird in diesem Video erklärt.
Video: „Wie funktioniert die Bundestagswahl?“
© DBT/mitmischen.de
Wie läuft die Bundestagswahl ab?
Grundsätzlich haben Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl drei Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben: persönlich am Wahltag in einem Wahllokal, vorher per Briefwahl mit der Post oder per Briefwahl persönlich in einer sogenannten Briefwahlstelle.
Einige Wochen vor der Wahl bekommt man die Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. In der Wahlbenachrichtigung steht, wann die Bundestagswahl stattfindet, wo sich das Wahllokal zur Stimmabgabe befindet und ob dieses Wahllokal barrierefrei ist. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, wie man die Briefwahl beantragen kann. Briefwahl bedeutet, dass man bereits vor dem offiziellen Wahltermin den Stimmzettel ausfüllen und versenden kann.
Was mache ich als Wähler am Wahltag der Bundestagswahl?
Am Tag der Bundestagswahl gehen Wählerinnen und Wähler in das für sie zuständige Wahllokal, zeigen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis vor, erhalten den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine, um die Erst- und Zweitstimme zu vergeben.
Auf dem Stimmzettel kann man zwei Kreuze machen: in der linken Spalte eins für die Erststimme und in der rechten Spalte eins für die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Politikerin oder einen Politiker aus dem eigenen Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt man die Partei, die man gut findet. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.
Wer nur ein Kreuz macht, dessen Stimme zählt trotzdem. Den gefalteten Wahlzettel wirft man in die Wahlurne. Die Wahllokale haben in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer zu spät kommt, kann nicht mehr wählen.
Wie funktioniert die Briefwahl bei der Bundestagswahl?
Wer bei der Bundestagswahl Briefwahl beantragt, erhält nach einigen Tagen den Stimmzettel zusammen mit einem blauen und einem roten Briefumschlag, dem Wahlschein und einem Merkblatt. Der Stimmzettel, der bei der Briefwahl genutzt wird, ist derselbe wie jener, der bei der Stimmabgabe am Wahltag vorliegt. In ihm sind zum einen alle Parteien aufgeführt, die zur Bundestagswahl antreten. Zum anderen findet man dort auch die Namen aller Direktkandidaten, die im jeweiligen Wahlkreis antreten.
Auf dem Stimmzettel kann man zwei Kreuze machen: in der linken Spalte eins für die Erststimme und in der rechten Spalte eins für die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Politikerin oder einen Politiker aus dem eigenen Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, erhält ein sogenanntes Direktmandat und wird Abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt man die Partei, die man gut findet. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. Wer nur ein Kreuz macht, dessen Stimme zählt trotzdem.
Bei der Briefwahl steckt man den Stimmzettel in den kleinen blauen Umschlag und klebt ihn zu. Dann steckt man diesen zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den größeren roten Umschlag und verschickt ihn mit der Post. Der Brief wird erst am Wahltag geöffnet und der Stimmzettel ausgezählt. Man kann vor dem Wahltermin auch persönlich in einer Briefwahlstelle wählen gehen. Das sind meist Bürgerbüros oder Meldeämter in der Nähe der eigenen Wohnung. Wichtig ist, dass man seinen Ausweis mitbringt. Dann bekommt man alle Unterlagen, geht in eine Kabine und füllt den Stimmzettel aus. Der Unterschied zur Briefwahl ist, dass man seine Unterlagen nicht mit der Post verschicken muss.
Wann gibt es die Ergebnisse der Bundestagswahl?
Nachdem die Wahllokale um 18 Uhr geschlossen haben, zählen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen aus – dies passiert zeitgleich in ganz Deutschland. Meist veröffentlicht der Bundeswahlleiter das Ergebnis der Bundestagswahl noch in der Nacht als „vorläufiges amtliches Endergebnis“. Der Bundeswahlleiter und sein Team organisieren und überwachen die Wahl in Deutschland.
Sobald sie die endgültigen Ergebnisse ermittelt haben, ist der neue Deutsche Bundestag gewählt.
Was passiert nach der Bundestagswahl?
Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Bundestagswahl zusammen. Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.