Bundesregierung
Die Bundesregierung ist gewissermaßen die Chefetage der Bundesrepublik. Sie besteht aus dem Bundeskanzler (oder der Bundeskanzlerin) und den Bundesministern. Im Fachjargon ist die Bundesregierung die „Spitze der Exekutive“, also der ausführenden Kraft im Hause Deutschland.
Die Bundesregierung ist neben Bundesrat und Bundestag berechtigt, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen und kann Rechtsverordnungen selbst erlassen, wenn der Bundestag sie dazu in einem Gesetz ermächtigt hat.
Haben Ministerinnen und Minister Meinungsverschiedenheiten, mischt sich der Bundeskanzler ein und entscheidet die Sache. Er bestimmt innerhalb der Bundesregierung die Richtlinien der Politik. Jeder Bundesminister leitet seinen Geschäftsbereich innerhalb dieser Richtlinien stets selbstständig und in eigener Verantwortung.