Anhörung
Jeder Ausschuss im Bundestag kann Wissenschaftler und Fachleute aus der Praxis einladen und befragen – in einer öffentlichen Anhörung. Ist ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet? Sollte der Entwurf, der auf dem Tisch liegt, geändert werden? Wie sehen Rechtswissenschaftler einen Gesetzentwurf? Ist dieser am Ende gar verfassungswidrig? Entscheiden müssen am Ende jedoch immer die Parlamentarier: Welches Argument überzeugt sie? Welches nicht?
Die Öffentlichkeit kann bei Anhörungen auch ausgeschlossen werden.