Geschäftsordnung Neue Regeln für den Bundestag
Die Sitzungen der Ausschüsse werden künftig häufiger öffentlich stattfinden, die Regierungsbefragung soll „dynamischer und interaktiver“ werden. Das hat der Bundestag kurz vor Weihnachten beschlossen.
Der Deutsche Bundestag ist der Ort der öffentlichen Debatte und der Gesetzgebung. Was hier passiert, soll für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sein. Deshalb sind alle Plenardebatten öffentlich, jeder kann sie besuchen, sie werden per Video übertragen und die Protokolle werden anschließend im Internet veröffentlicht.
Um für noch mehr „Transparenz und Effizienz“ zu sorgen, haben die Koalitionsfraktionen einige Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen. Der Antrag wurde am 15. Dezember mehrheitlich angenommen. Am 1. Januar sind die Änderungen in Kraft getreten.
Was ändert sich für die Ausschüsse?
Die Ausschüsse sind die Expertenrunden im Bundestag, die sich intensiv mit Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen zu bestimmten Themen befassen – zum Beispiel im Bereich Bildung, Verkehr, Medizin oder Umwelt.
Manchmal laden die Ausschüsse externe Expertinnen und Experten zu öffentlichen Anhörungen ein. Die werden teilweise vom Parlamentsfernsehen übertragen. Und wie im Plenarsaal gibt es auch in den Ausschusssälen Besucherränge. Bei den öffentlichen Anhörungen können also auch Besucher live dabei sein. Viele Sitzungen finden aber auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt - anders als bei den Plenardebatten, die immer öffentlich sind.
In Zukunft soll es regelmäßiger öffentliche Sitzungen geben. Sie sollen dann immer übertragen werden und die entsprechenden Protokolle sollen zugänglich sein. Außerdem sollen die Ausschuss-Unterlagen im Internet veröffentlicht werden, also alle Unterlagen, die den Abgeordneten für die jeweilige Sitzung vorlagen, zum Beispiel Anträge, Gesetzentwürfe oder auch Statements von Expertinnen und Experten. Für die Benennung von Sachverständigen, die zu öffentlichen Anhörungen eingeladen werden, soll es klarere Regeln geben.
Das alles soll dazu beitragen, dass die Arbeit der Ausschüsse für die Öffentlichkeit besser nachzuvollziehen ist.
Was ändert sich im Plenum?
Neben der Ausschussarbeit geht es im Antrag der Koalitionsfraktionen um die beiden Formate Regierungsbefragung und Fragestunde. Sie finden in der Regel mittwochs in Sitzungswochen statt. Mitglieder der Bundesregierung kommen in den Bundestag und stellen sich den Fragen der Abgeordneten. Die können so ihrer Aufgabe nachkommen, die Regierung zu kontrollieren.
Die Regierungsbefragung soll künftig von 60 Minuten auf 90 Minuten verlängert werden, um „einen intensiven lebendigen Austausch zu ermöglichen“. Dafür wird die Fragestunde verkürzt.
In Zukunft sollen außerdem zwei Mitglieder der Bundesregierung an der Regierungsbefragung teilnehmen. Bisher hat in der Regel ein Minister oder eine Ministerin Auskunft gegeben.
Abgelehnte Anträge der Opposition
Alle drei Oppositionsfraktionen hatten ebenfalls Anträge zum Thema eingebracht, die aber abgelehnt wurden.
So hatte die Unionsfraktion unter anderem eine Verlängerung der Regierungsbefragung auf 120 Minuten gefordert. Jedes Mitglied der Bundesregierung sollte außerdem mindestens einmal im Jahr an der Befragung teilnehmen.
Die AfD hatte vorgeschlagen, Ausschusssitzungen nicht mehr zeitgleich mit Plenarsitzungen anzuberaumen, um Überschneidungen in den Terminkalendern der Abgeordneten zu vermeiden.
Erklärvideo „Was ist ein Antrag?“
In einem anderen Antrag hatte die AfD gefordert, dass nicht öffentlich gemacht werden solle, welche Fraktion welche Sachverständigen vorgeschlagen habe. Den Experten würde sonst mitunter unterstellt, die politischen Ansichten dieser Fraktion zu teilen. Man müsse sie vor „Anfeindungen“ schützen.
Schließlich wollte die AfD durchsetzen, dass Gesetzentwürfe und Anträge nicht in „Gendersprache“ verfasst sein sollten.
Die Linke forderte grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen. Außerdem setzte die Fraktion sich für eine bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen ein.
Hier seht ihr die Debatte im Video:
Auf bundestag.de findet ihr alle Anträge zum Nachlesen.