Regeln und Gesetze Was ist neu ab 2022?
Mehr Geld für Azubis, online arbeitslos melden und mehr Transparenz beim Online-Shoppen – wir zeigen euch, was 2022 für euch drin ist.
Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze: Vom Mindestlohn für Azubis bis Impfpflicht im Pflegebereich – wir fassen die wichtigsten Änderungen für euch zusammen. Los geht's:
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 9,82 Euro statt 9,60 Euro pro Stunde. Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Ausgenommen sind etwa Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten machen.
Mehr Geld für Azubis
Auch für Auszubildende steigt der Mindestlohn. Diesen gibt es in der Berufsbildung seit 2020. Wer ab dem 1. Januar 2022 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro monatlich (2021: 550 Euro). Für das zweite Lehrjahr steigt der Lohn um 18 Prozent auf jetzt 690 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr gibt es 790 Euro, das sind 35 Prozent mehr als im vergangenen Jahr.
Der Mindestlohn gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden und deren Ausbildung ab dem 1. Januar 2020 begonnen hat. Tarifgebundene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Ausbildungslohn zahlen, der im Tarifvertrag der jeweiligen Branche vereinbart wurde.
Mehr Wohngeld
Wer Wohngeld bezieht, bekommt ab 1. Januar mehr Geld. Insgesamt sollen rund 640.000 Haushalte von der Wohngelderhöhung profitieren. Grund dafür ist die Wohngeldreform von 2020: Demnach wird jetzt das Wohngeld zum ersten Mal automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Alle zwei Jahre soll das Wohngeld künftig angepasst werden.
Wohngeld bekommt zum Beispiel, wer mit seinem Einkommen die Miete nicht abdecken kann. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete sowie nach anderen finanziellen Belastungen.
Per PC oder Handy arbeitslos melden
Wer arbeitslos ist oder wird, muss sich arbeitslos melden, damit er oder sie weiterhin sozialversichert ist. Diese sogenannte Arbeitslosmeldung muss nun nicht mehr ausschließlich persönlich bei der Agentur für Arbeit gemacht werden, sondern kann auch elektronisch erfolgen: Dafür braucht es den elektronischen Identitätsnachweis, ihr müsst dies also mit der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ eures Personalausweises tun. Grundlage dafür ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung, die am 1. Januar in Kraft trat.
Mehr Rechte beim App-Kauf
Mehr Rechte gibt es ab diesem Jahr auch für eure digitalen Einkäufe: Wer digitale Produkte wie beispielsweise Software oder Apps kauft, erhält von nun an umfassende Gewährleistungsrechte. Das heißt, Anbieter müssen dafür aufkommen, wenn mit dem digitalen Produkt etwas nicht in Ordnung ist. Verbraucher und Verbraucherinnen können im Falle eines Mangels des digitalen Produkts verlangen, dass der Anbieter etwa Mängel beseitigt oder das Produkt nachbessert beziehungsweise erneut bereitstellt. Oder sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Mehr dazu steht im sogenannten „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“, das der Bundestag am 24. Juni 2021 beschloss. Damit ist eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über digitale Inhalte von 2019 umgesetzt.
Aus dem Lexikon:
Influencer in der Pflicht
Kennt ihr das? Ihr wollt online einkaufen und bekommt auf dem Online-Einkaufsportal direkt bestimmte Angebote unterbreitet? Plattformbetreiber müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden und auch ob die Angebote von einem Unternehmen oder von Privatpersonen stammen.
Auch Bewertungen müssen transparent gemacht werden: Die Anbieter müssen ihre Kundschaft darüber aufklären, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Denn gefälschte Bewertungen sind verboten.
Das Gesetz sieht auch vor, dass Influencer, die ein Produkt eines fremden Unternehmens empfehlen und dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleistung bekommen, ihre Empfehlungen künftig als „kommerziell“ kennzeichnen müssen.
Das neue Gesetz gilt ab 28. Mai und soll Verbraucher und Verbraucherinnen besser schützen und Plattformbetreiber sowie Influencer zu mehr Transparenz verpflichten.
Regeln für Stromverträge und Co
Mehr Fairness für Verbraucher und Verbraucherinnen soll auch in weiteren Bereichen herrschen: Ab 28. Mai 2022 wird etwa die Telefonwerbung reguliert. Wer telefonisch wirbt, muss eine ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Person dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Und wer Laufzeitverträge für eure Energielieferung anbietet – also eure Heiz- oder Stromkosten zum Beispiel – muss ab dem 1. Juli einen Kündigungsbutton auf seiner Homepage platzieren. Wird ein Vertrags automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert, sollen ab März 2022 Kündigungen monatlich möglich sein.
Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen nachweisen können, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind. Das beschlossen Bundestag und Bundesrat am 10. Dezember 2021. Künftig dürfen außerdem auch Apothekerinnen und Apotheker, Tier- oder Zahnärztinnen und -ärzte impfen.
Küken, Lobbyregister und Krankenversicherung
Es gibt noch mehr neue Regeln und Änderungen: Ab dem 1. Januar ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken in Deutschland verboten. Das neue Lobbyregistergesetz tritt zudem in Kraft.
Außerdem ändern sich die Grenzen, nach denen Beiträge zur Sozialversicherung bemessen werden. Zur Sozialversicherung gehören beispielsweise die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Wer wo mehr Geld kriegt, was gleich bleibt und was auch für Rentner oder Hartz-IV-Beziehende in 2022 drin ist, könnt ihr auf bundestag.de nachlesen.
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