Erklärvideo So funktioniert die Regierungsbefragung
Immer mittwochs erfahren die Abgeordneten bei der Regierungsbefragung brandneue Infos aus dem Kanzleramt. So nehmen die Volksvertreter eine ihrer wichtigsten Aufgaben war: die Kontrolle der Bundesregierung.
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Der Deutsche Bundestag hat viele Aufgaben. Dazu gehören die Gesetzgebung sowie die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Außerdem entscheidet der Bundestag darüber, wofür die Regierung Geld ausgeben darf und wieviel genau. Was auch ganz wichtig ist: Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung.
Wie soll das gehen?
Klar ist, wer etwas kontrollieren will, braucht entsprechende Informationen. Und die können die Bundestagsabgeordneten von der Bundesregierung einfordern – zum Beispiel in der sogenannten Regierungsbefragung.
Die Regierungsbefragung findet immer mittwochs in einer Sitzungswoche des Bundestages statt. Dann stehen Mitglieder der Bundesregierung den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort. Und zwar eine ganze Stunde lang.
Wer wird befragt?
Die Politikerinnen und Politiker, die im Plenarsaal befragt werden, kommen meist direkt aus dem naheliegenden Kanzleramt von der sogenannten Kabinettssitzung. So heißen die Treffen der Mitglieder der Bundesregierung, bei denen sie – ebenfalls immer mittwochs – Beschlüsse fassen, Pläne festlegen und Ziele abstecken.
Ein guter Zeitpunkt für die Parlamentarier also, das Neueste aus erster Hand zu erfahren. Sie befragen in der Regel einen Bundesminister oder eine Ministerin. Dabei kommen alle Ressorts mal dran, also etwa Verteidigung, Gesundheit, Verkehr, Arbeit und Soziales, Umwelt oder Bildung und Forschung.
Wie läuft die Befragung ab?
In der Regel läuft die Regierungsbefragung so ab: Nach einem kurzen Eingangsstatement des Gastes stellen die Fraktionen nacheinander ihre Fragen. Zuerst ist die größte Fraktion dran. Die Oppositionsfraktionen nutzen die Gelegenheit meist, um die Bundesregierung zu kritisieren und kritische Fragen zu stellen.
Der Minister oder die Ministerin hat dann die Möglichkeit, die Fragen zu beantworten und gegebenenfalls Vorwürfe zu entkräften. Damit möglichst viele Informationen eingeholt werden können, sollen sich sowohl die Abgeordneten als auch die Mitglieder der Regierung jeweils kurz halten.
Regierungschefs sind auch dran
Dreimal im Jahr stellt sich die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den Fragen der Abgeordneten. Das ist meist in den letzten Sitzungswochen vor Ostern, vor der Sommerpause und vor Weihnachten.
Die Regierungsbefragung gibt es seit 1988. 2018 wurde sie von 30 auf 60 Minuten verlängert.
(tl)