Aufgaben des Bundestags Die Regierung kontrollieren
Die Bundesregierung zu kontrollieren ist eine der Aufgaben der Bundestagsabgeordneten. Doch wie tun sie das? Hier die wichtigsten Mittel und Wege.
Wieso? Weshalb? Warum?
Wer etwas kontrollieren will, muss Informationen haben, sonst funktioniert das nicht. Daher haben die Abgeordneten des Bundestages viele Möglichkeiten, der Regierung Fragen zu stellen, die diese beantworten muss. Ob Umwelt, Sicherheit, Verteidigung, Soziales oder etwa Gesundheit – die Minister der Regierung und ihre Mitarbeiter müssen damit rechnen, dass sie Rede und Antwort stehen müssen.
Zweierlei Anfragen
Es gibt etwa die sogenannte Kleine und die Große Anfrage, die häufig genutzt werden. Solche Anfragen sind meist lange Listen von Fragen mit zig Unterpunkten, die schriftlich an die Bundesregierung gehen. Diese leitet die Fragen dann an die entsprechenden Ministerien weiter, die diese innerhalb von zwei bzw. drei Wochen beantworten müssen.
Mal fragen die Abgeordneten nach Zahlen und Fakten, mal nach der Einstellung der Regierung zu einem bestimmten Thema. Nicht selten tauchen die Antworten dann in den Medien auf, vor allem, wenn bisher unbekannte Statistiken oder Sachverhalte darin stehen.
Und was ist der Unterschied zwischen groß und klein? Nicht etwa der Umfang, Kleine Anfragen können sogar länger sein als Große Anfragen. Eine Kleine Anfrage wird aber grundsätzlich nur schriftlich beantwortet, wohingegen bei einer Großen Anfrage vor allem die Antworten öffentlichkeitswirksam im Plenum (der Vollversammlung der Abgeordneten) debattiert werden können.
Eine Fraktion hat das Recht, Anfragen zu stellen, aber auch eine Gruppe von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten.
Schriftliche Fragen
Auch einzelne Abgeordnete haben Kontrollrechte. Es gibt zum Beispiel schriftliche Fragen an die Bundesregierung. Vier Mal im Monat darf jeder Abgeordnete eine schriftliche Frage stellen, die dann innerhalb von nur einer Woche von der Bundesregierung schriftlich beantwortet werden muss. Alle Fragen und Antworten werden übrigens veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar.
Regierungsbefragung
Außerdem gibt es in jeder Sitzungswoche die sogenannte Regierungsbefragung. In 60 Minuten erfahren die Abgeordneten alle neuen Informationen und Ergebnisse der jüngsten Kabinettssitzung der Bundesregierung aus erster Hand. Und sie können im Anschluss spontan Fragen hierzu stellen.
Fragestunde
Noch mehr Fragen gibt es in der Fragestunde. Die klingt nur ähnlich wie die Regierungsbefragung, ist aber etwas anderes. Jeder Abgeordnete kann dort im Vorhinein zwei Fragen an die Regierung richten, die dann in der Fragestunde im Bundestag beantwortet werden. Nachhaken kann man natürlich auch.
Aktuelle Stunde
Außerdem gibt es noch die Aktuelle Stunde als weitere Form der Regierungskontrolle. Sind die Abgeordneten beispielsweise mit der Beantwortung ihrer Fragen in der Fragestunde nicht zufrieden, so können sie eine Aktuelle Stunde einberufen – vorausgesetzt, dass eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dafür stimmen.
Aktuelle Stunden kann es aber auch ohne vorangegangene Fragestunde geben, immer dann, wenn ein aktuelles Thema von hohem allgemeinem Interesse ist. Aktuelle Stunden sind dabei ziemlich kurzweilig, jeder Redner hat nur fünf Minuten Redezeit.
Die Kontrollgremien
Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Gremien, die ebenfalls mit der Kontrolle der Regierung betraut sind: Dazu zählen unter anderem die normalen Ausschüsse, die Untersuchungsausschüsse und das Parlamentarische Kontrollgremium.
(mm/vg)