Neu am Start Welche Ausschüsse gibt es?
Eric Matt
Ob Umwelt, Bildung oder etwa Digitales: Im Bundestag gründeten sich jetzt Arbeitsgruppen für die nächsten vier Jahre: die Ausschüsse. Welche es gibt, was sie zu tun haben und wer ihre Chefs sind, lest ihr hier.
Zu den Hauptaufgaben eines Parlaments gehört es, Gesetze zu beschließen. In Deutschland passiert dies in einem großen Saal unter der Glaskuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin, dem Plenarsaal. Was einige aber nicht wissen: Die Hauptarbeit an den Regeln für ganz Deutschland findet nicht im Plenum, sondern in den Fachausschüssen statt. Ausschüsse – das sind die Arbeitsgruppen, in denen sich Bundestagsabgeordnete intensiv mit einem Thema beschäftigen und vorbereiten, welche Beschlüsse zu Gesetzentwürfen gefasst werden sollen.
Am Mittwoch, dem 15. Dezember, haben sich diese Ausschüsse gegründet. Nun gibt es 25 ständige Ausschüsse. Das ist einer mehr als in der vergangenen Wahlperiode. „Ständig“ meint, dass die Ausschüsse für den Zeitraum einer Wahlperiode, also für vier Jahre, eingesetzt werden.
Welche Ausschüsse gibt es? Wofür sind sie zuständig? Und wer sind die Vorsitzenden?
Aus dem Lexikon
Wir stellen euch alle Ausschüsse vor, nennen euch ihre Schwerpunkte und weisen auf einige hin, die sich mit Themen beschäftigen, die insbesondere junge Menschen betreffen. Die größten Ausschüsse sind: der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Haushaltausschuss und der Finanzausschuss.
1. Ausschuss für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist mit 49 Mitgliedern der größte Bundestagsausschuss. Für alle Generationen, Klein wie Groß, ist er wichtig: Egal, ob Rente, Unterstützung für Arbeitslose, Inklusion oder etwa die Arbeitswelt von Morgen – diese Runde beschäftigt sich mit all diesen Themen. Den Vorsitz hat der SPD-Abgeordnete Bernd Rützel inne.
Ausschuss für Arbeit und Soziales
2. Auswärtiger Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss ist mit 46 Mitgliedern neben dem Innenausschuss der zweitgrößte Ausschuss im Bundestag. Er ist auch einer der vier Ausschüsse, die das Grundgesetz vorschreibt. Einen Auswärtigen Ausschuss muss es also immer geben.
In der Runde geht's um die Beziehungen zu anderen Ländern, also die Außenpolitik, aber auch um die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Chef des Ausschusses ist der SPD-Abgeordnete Michael Roth, der zuvor Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt war.
3. Ausschuss für Inneres und Heimat
Auch der Innenausschuss hat insgesamt 46 Mitglieder. Dieser beschäftigt sich mit allem, was sich um innere Sicherheit in Deutschland dreht, Asylpolitik und Katastrophenschutz gehören auch dazu.
Für den Vorsitz vorgeschlagen war der AfD-Abgeordnete Martin Hess. Jedoch erreichte er bei der Wahl die erforderliche Mehrheit von über 50 Prozent aller Mitglieder nicht. Daher hat nun vorerst die Abgeordnete Petra Pau (Die Linke), die außerdem Bundestagsvizepräsidentin ist, den Vorsitz inne.
Ausschuss für Inneres und Heimat
4. Haushaltsausschuss
Die Bundesregierung bekommt ohne die Zustimmung des Bundestages keinen Cent – das Parlament entscheidet nämlich über den sogenannten Bundeshaushalt. Mitzubestimmen, welches Ministerium wie viel Geld für welche Ausgaben bekommt, nennt man auch das „parlamentarische Königsrecht“. Über alle Detailfragen so eines Haushaltsplans berät zuvor der Haushaltsausschuss. Er ist somit einer der mächtigsten Ausschüsse des Parlaments.
Traditionell übernimmt immer die größte Oppositionsfraktion den Vorsitz des jetzt 45-köpfigen Gremiums. Dies ist nun Helge Braun von der CDU/CSU-Fraktion.
5. Finanzausschuss
Um Geld geht‘s auch im Finanzausschuss, der insgesamt 45 Mitglieder zählt. Dabei ist er das wichtigste parlamentarische Gegenüber des Bundesfinanzministeriums.
Seine Mitglieder beraten über alle Gesetzentwürfe, Anträge oder Berichte der Fraktionen, der Bundesregierung oder der Europäischen Union, in denen es um Steuern, Banken, Versicherungen oder etwa Zollwesen geht. Ausschussvorsitzender ist nun der CDU/CSU-Abgeordnete Alois Rainer.
Video: „Was sind Ausschüsse?“
© mitmischen.de/DBT
Was sind die „Jugend-Ausschüsse“?
Auch wenn alle 25 Ausschüsse direkt oder indirekt Einfluss auf unser aller Leben haben, gibt es manche Ausschüsse, die besonders häufig mit Themen zu tun haben, die viele junge Menschen direkt betreffen. Eine Auswahl:
6. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die 38-köpfige, oft auch nur „Familienausschuss“ genannte, Arbeitsgruppe beschäftigt sich unter anderem mit der Ünterstützung von Kindern und Jugendlichen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Gleichstellung von Mann und Frau und, und, und. Ausschussvorsitzende ist die SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr.
7. Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Für die junge Generation ist auch der Bildungsausschuss sehr wichtig. In ihm geht es um die Zukunft Deutschlands sowohl als Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungsstandort.
Neben den Rahmenbedingungen für Schule, Ausbildung, Uni & Co kümmern sich die 38 Ausschussmitglieder beispielsweise auch um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – also der staatlichen Unterstützung von Schülern, Schülerinnen und Studierenden. Ausschussvorsitzender ist der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring.
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
8. Ausschuss für Digitales
Tablet statt Kreidetafel, Smartphone als Alleskönner, WLAN möglichst überall: Die jungen Generationen wuchsen und wachsen in einer digitalisierten Welt auf. Themen, die Deutschlands digitale Zukunft betreffen, finden im Ausschuss für Digitales Gehör. Und zwar bei 34 Mitgliedern unter Leitung der Grünen-Abgeordneten Tabea Rößner.
Was gibt es sonst noch?
Zu den acht genannten kommen 17 weitere Ausschüsse hinzu. Die meisten Ausschüsse haben ihre Chefsessel besetzt und ihre Vorsitzenden bestimmt. Drei Ausschüsse aber sind noch auf der Suche: Wie beim Vorsitz für den Innenausschuss fielen auch die AfD-Kandidaten für den Gesundheitsausschuss sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch. Auch diese Ausschüsse wurden kommissarisch, also für den Übergang, besetzt.
Die weiteren Ausschüsse sind:
9. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
10. Petitionsausschuss
11. Sportausschuss
12. Rechtsausschuss
13. Wirtschaftsausschuss
14. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
15. Verteidigungsausschuss
16. Ausschuss für Gesundheit
17. Verkehrsausschuss
18. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
19. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
20. Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
21. Ausschuss für Tourismus
22. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
23. Ausschuss für Kultur und Medien
24. Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
25. Ausschuss für Klimaschutz und Energie
Wo sind die Ausschüsse zu finden?
Unter www.bundestag.de/ausschuesse findet ihr alle Ausschüsse des 20. Bundestages – noch schneller gelangt ihr auf die einzelnen Unterseiten per Mouse-over bei „Ausschüsse“ in der horizontalen Navigation auf bundestag.de.
Auf den Seiten findet ihr die Mitglieder, aktuelle Meldungen und Dokumente, anstehende Termine und Kontaktinformationen.
Was macht ein Ausschuss im Bundestag?
Ein Ausschuss besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen, die intensiv an bestimmten Themen arbeiten und etwa Beschlüsse zu Gesetzentwürfen vorbereiten. Die Fachpolitiker besprechen im Ausschuss Einzelheiten zu Gesetzentwürfen, ändern diese, klären Fakten und Details, hören externe Experten an, fassen Beschlüsse und geben Empfehlungen an den gesamten Bundestag ab. Wenn ihr mehr über die konkreten Aufgaben eines Ausschusses wissen wollt, schaut in unser Lexikon oder lest hier im Top-Thema mehr dazu.
Die meisten Ausschüsse werden spiegelbildlich zu den Bundesministerien gebildet. So ist eine bestmögliche Kontrolle der Regierung gewährleistet und so lässt sich auch am besten arbeiten, etwa wenn neue Gesetze auf den Weg gebracht werden sollen.
Über die Anzahl der Ausschüsse kann der Bundestag selbst entscheiden, je nachdem, welche Schwerpunkte er sich in seiner parlamentarischen Arbeit setzt. Vier Ausschüsse muss es jedoch zwingend geben, das schreibt das Grundgesetz vor: den Ausschuss für Verteidigung, den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Petitionsausschuss.
Was sind temporäre Ausschüsse?
Neben den ständigen Ausschüssen gibt es auch noch sogenannte Untersuchungsausschüsse, Sonderausschüsse und Enquete-Kommissionen. Diese Gremien bestehen im Gegensatz zu den ständigen Ausschüssen nur auf Zeit.
Untersuchungsausschüsse sind dazu da, um gravierende Missstände in der Regierung, deren Verwaltung oder nachgeordneten Behörden aufzuklären. Ein Beispiel hierfür war der Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz.
Sonderausschüsse werden vorübergehend ins Leben gerufen, um etwa wichtige Themen schnell zu klären.
Enquete-Kommissionen hingegen sind dafür da, um große Zukunftsfragen zu durchdringen, die nicht einfach im politischen Tagesgeschäft beantwortet werden können. Beispielsweise gab es in der letzten Wahlperiode die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“.
Aus der 19. Wahlperiode:
Wer sitzt in den Ausschüssen?
Jeder Ausschuss ist wie ein Mini-Parlament: Die Fraktionen sind dort nämlich proportional zu ihrem Anteil im Bundestag vertreten. Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheiden die Fraktionen intern. Die kleinsten Ausschüsse haben 19, der größte 49 Mitglieder. Dazu kommen noch je Ausschuss die gleiche Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern.
Welche Fraktion in welchem Ausschuss den Vorsitzenden stellt, handeln die Fraktionen hingegen untereinander aus – dabei orientieren sie sich an einer mathematischen Formel: Anhand dieser wird das Stärkeverhältnis der Fraktionen in eine sogenannte Zugriffsreihenfolge umgerechnet. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge die Fraktionen ihre Wünsche für eine Besetzung angeben können. Sind dann alle Posten vorerst verteilt, werden die Vorsitzenden bestimmt. In Einzelfällen stimmen die Abgeordneten des jeweiligen Ausschusses in geheimer Wahl ab, ob sie für oder gegen den Kandidaten oder die Kandidatin sind.
Übrigens: Da sich nun die neuen Ausschüsse gebildet haben, hat der sogenannte Hauptausschuss, der vorrübergehend die Arbeit der Ausschüsse übernommen hatte, ausgedient. Alle nicht erledigten Vorlagen überweist das Plenum, die Vollversammlung der Abgeordneten, an die zuständigen Ausschüsse.
Eric Matt
... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.