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Fragestunde

Gezeichnetes Fragezeichen, davor eine nachdenkliche Figur

In Fragestunden versuchen Abgeordnete, so viele Fragezeichen wie möglich verschwinden zu lassen. © dpa

Die Bundestagsabgeordneten kontrollieren die Bundesregierung, das gehört zu ihren Aufgaben. Dazu haben sie verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Fragestunde. Jedes Bundestagsmitglied kann zwei Fragen pro Sitzungswoche an die Bundesregierung stellen, die diese dann in der sogenannten Fragestunde im Plenum mündlich beantworten muss – alles live übertragen im Parlamentsfernsehen und zu sehen auf mitmischen.de.

In die Zange nehmen

In der Regel antworten die Parlamentarische Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Wie üblich in der Politik geht auch hier alles tief ins Detail. So ist die Frage nicht bloß eine Frage, nein: Der Fragesteller kann eine Frage in zwei Unterfragen unterteilen. Und natürlich ist auch Nachfragen erlaubt: Die Abgeordneten können Zusatzfragen zu den Antworten der Bundesregierung stellen. Das kann der ursprüngliche Fragesteller tun, aber dies können auch die übrigen Abgeordneten.

Wenn ein Abgeordneter nicht zur Fragestunde erscheinen kann oder die Zeit für alle Antworten nicht gereicht hat, werden Fragen schriftlich beantwortet. Überhaupt: Alle Fragen und Antworten können in den Plenarprotokollen auch nachgelesen werden.

Was ist eine Fragestunde?

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