Ständiger Ausschuss
Die Abgeordneten des Bundestages können sich nicht bei allen Dingen gut auskennen, dazu ist die Welt zu vielfältig und kompliziert. Genau deshalb gibt es Ausschüsse. Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten, die über ein Thema besonders gut Bescheid wissen. Manchmal werden die ständigen Ausschüsse auch „Fachausschüsse“ genannt, weil sie sich um ein bestimmtes Fach, also ein Wissensgebiet, kümmern. Das kann zum Beispiel das Gebiet „Bildung“ sein oder „Gesundheit“, „Familie“ oder „Sport“. Die Ausschüsse kann man sich wie Mini-Parlamente vorstellen. Von jeder Fraktion sind Abgeordnete dabei.
Die Politiker in den Ausschüssen schauen sich Vorschläge für Gesetze oder für Änderungen an Gesetzen sehr genau an. Manchmal laden die Abgeordneten auch Fachleute von außerhalb des Bundestages ein, zum Beispiel Forscher, die ihnen Fragen genauer beantworten können.
Es gibt 25 ständige Ausschüsse in der 20. Legislaturperiode. Die Mitgliederzahlen variierten zwischen 19 und 49 Personen, die meisten hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales (49), gefolgt vom Auswärtigen Ausschuss sowie dem Ausschuss für Inneres und Heimat mit je 46 Mitgliedern. Nur 19 Mitglieder haben gleich fünf Ausschüsse, darunter der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie der Sportausschuss.
Daran sieht man bereits, wie unterschiedlich die Ausschüsse sind. Viele Ausschüsse werden spiegelbildlich zu den Bundesministerien gebildet.
Pflicht- und Kürausschüsse
Wie viele ständige Ausschüsse der Bundestag in einer Wahlperiode einsetzt, bleibt ihm überlassen. Allerdings sieht das Grundgesetz ein paar Pflicht-Ausschüsse vor: einen für Verteidigung, einen für Angelegenheiten der Europäischen Union, einen Petitionsausschuss und den Auswärtigen Ausschuss.
Übrigens: Die personelle Zusammensetzung dieser Ausschüsse entspricht dem Kräfteverhältnis im Plenum. Und: Jede Fraktion schickt einen Obmann oder eine Obfrau, der den inhaltlichen Kurs der jeweiligen Fraktion im Ausschuss bestimmt.
Außer diesen für die gesamte Legislaturperiode eingesetzten Ausschüssen gibt es noch Untersuchungsausschüsse und Sonderausschüsse.
Ausschüsse tagen für gewöhnlich nicht öffentlich. Auch damit offen untereinander diskutiert und verhandelt werden kann. Ihre Beschlussempfehlungen sind aber anschließend öffentlich einsehbar, und zwar auf bundestag.de.
Zum Thema Ausschüsse kannst du dir auch den Lexikoneintrag „Ausschüsse“ durchlesen.
Was sind Ausschüsse?
© mitmischen.de