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Enquete-Kommission

Sie sind dann wichtig, wenn es um die großen Zukunftsfragen geht, die nicht einfach im politischen Tagesgeschäft beantwortet werden können: die sogenannten Enquete-Kommissionen.

Zum Verständnis hilft zunächst einmal pure Übersetzung: Das französische Wort „enquête“ steht für „Untersuchung“. So sind die Enquete-Kommissionen Arbeitsgruppen, die beauftragt werden, spezielle fachliche Fragen zu klären. Gemeinsam mit externen Sachverständigen, zum Beispiel Wissenschaftlern, beraten Abgeordnete hier ökonomische, juristische oder soziale Aspekte. Sie bereiten langfristige Entscheidungen des Bundestages inhaltlich vor. Das Ergebnis ist ein Abschlussbericht, oft mehrere tausend Seiten dick. Darin ist in der Regel viel Wissen aufgehäuft, zudem stehen darin oft Empfehlungen für Gesetzesänderungen oder neue Gesetze.

In der 19. Legislaturperiode gab es im Bundestag zwei Enquete-Kommissionen: die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ sowie die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“.

Gebildet wird eine Enquete-Kommission auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten. Welche Mitglieder in einer Enquete-Kommission sitzen, darüber entscheiden die Fraktionen einvernehmlich.