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Plenum

Plenarsaal, Abgeordneter spricht am Rednerpult

© dpa/Tobias Kleinschmidt

Für alle Latein-Freunde hier eine Worterklärung: „plenus“ steht für „voll“ – das Plenum im Bundestag für die Vollversammlung der Abgeordneten. Das Plenum tagt im Plenarsaal. Hier werden Gesetze verabschiedet, Anträge beschlossen, hier finden Abstimmungen oder Wahlen statt – zum Beispiel die des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundeskanzlerin. Die Bundesregierung gibt Regierungserklärungen vor dem Plenum ab – und all das grundsätzlich öffentlich.

Termin und Tagesordnung jeder Sitzung im Plenum, auch Plenarsitzung genannt, werden im Ältestenrat vereinbart sowie der Bundesregierung und dem Bundesrat mitgeteilt. Die Sitzungen werden vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter geleitet.

Nicht nur reden, auch arbeiten

Von außen betrachtet, scheint es manchmal so, also ob die Debatten und Abstimmungen im Plenum alles sind, was der Bundestag so macht. Das stimmt aber nicht. Der Bundestag ist keine pure Abstimmungsbehörde, sondern ein Arbeitsparlament. Die Anträge und Gesetzentwürfe, um die es im Plenum geht, werden in den Fraktionen vorbereitet. In den Ausschüssen wird später noch nachgeschliffen.

Dass aber meist das Plenum im Rampenlicht steht, hat auch folgenden Grund: Mit den Reden, die hier gehalten werden, wird auch die Öffentlichkeit informiert. Und es wird dadurch deutlich, welche Positionen die einzelnen Fraktionen beziehen und warum.

Manchmal ist das Plenum auch ziemlich leer, was dann mitunter den Abgeordneten als Faulheit vorgeworfen wird. Die „Leere“ hat aber meist einen anderen Grund: Bei den Debatten sind oft vor allem die Fachpolitiker der jeweiligen Fraktionen da, die sich mit dem behandelten Thema besonders gut auskennen. Die anderen haben dann zum Beispiel in den Ausschüssen zu tun oder bereiten Vorlagen vor. Voll wird es im Plenum aber wieder, wenn es über besonders umstrittene Entscheidungen geht, über die namentlich abgestimmt wird.