Ausgaben 2022 495.800.000.000 Euro
So viel Geld möchte die Bundesregierung dieses Jahr ausgeben. Wir verraten euch, welche Politik-Bereiche am meisten abbekommen sollen – und warum erst jetzt über den Haushalt abgestimmt wird.
Diese Woche ist keine „normale" Woche im Bundestag, sondern Haushaltswoche. Das heißt, die Abgeordneten diskutieren und legen dann final fest, wie viel Geld die Bundesregierung wofür ausgeben darf.
Ob für Soziales, die Bundeswehr oder etwa für Bildung und Forschung: Am 22. März hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Abgeordneten erstmals erläutert, was die Bundesregierung an Ausgaben plant. Er stellte den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 vor.
Nach dieser sogenannten ersten Lesung hat sich dann eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten intensiv mit den Zahlen beschäftigt, und zwar im Haushaltsausschuss. Am 20. Mai fand dort die sogenannte Bereinigungssitzung statt, in der die Ausschuss-Mitglieder noch einmal nachgebessert und einige Zahlen verändert haben.
Die letzte Fassung sieht nun also Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vor. Zum Vergleich: 2021 waren es 556,6 Milliarden Euro.
Was passiert diese Woche genau?
Am Mittwoch wird es besonders spannend, denn es kommt erst einmal zu einer Generalaussprache. Das heißt, die Abgeordneten debattieren dreieinhalb Stunden lang über die Politik der Bundesregierung ganz allgemein. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird dabei sein, ebenso alle Fraktionsvorsitzenden.
Anlass für diesen Rundumschlag sind die geplanten Ausgaben für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt, auch wenn dieser Etat mit seinem vergleichsweise geringen Volumen zu den kleineren Einzelplänen des Haushaltsplans zählt. Der Posten hat jedoch Symbolcharakter, und so kommt es traditionell aus diesem Anlass zum Schlagabtausch zwischen der Opposition und jenen Fraktionen, die die Regierung stützen – für viele der Höhepunkt der Beratungen über den Haushaltsplan.
In der Debatte verteidigt der Bundeskanzler traditionsgemäß die Politik der Bundesregierung. In der Regel ergreifen alle Fraktionschefs das Wort. Die Opposition nutzt die Gelegenheit zur Kritik.
Im Anschluss werden dann bis Freitag die einzelnen Politikbereiche nacheinander durchgesprochen.
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Am 3. Juni um 11.30 Uhr werden die Abgeordneten namentlich über den Haushaltsplan abstimmen. Dass sie letztendlich entscheiden, wieviel Geld wohin fließt, nennt man übrigens das „Königsrecht“ des Parlaments.
Wer bekommt wieviel?
Am höchsten sind die geplanten Ausgaben im Bereich Arbeit und Soziales: 161 Milliarden Euro soll das Ministerium von Hubertus Heil (SPD) ausgeben können. Das Geld fließt zum Beispiel zu den Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen oder auch als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung.
An zweiter Stelle kommt das Gesundheitsministerium mit 64 Milliarden Euro. Dieser Posten ist aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr – wie auch schon im letzten – besonders hoch.
Die dritthöchsten Ausgaben soll das Verteidigungsministerium mit 50 Milliarden Euro vornehmen können. Die 100 Milliarden „Sondervermögen“, die die Bundesregierung eingeplant hat und über die die Medien häufig berichten, sind dabei nicht mit eingeplant, da es sich dabei um eine einmalige Investition in die Modernisierung der Bundeswehr handelt. Aber auch der reguläre Verteidigungsetat wurde angesichts des Krieges in der Ukraine aufgestockt.
An vierter Stelle kommt der Bereich Verkehr mit 26 Milliarden Euro, an fünfter Bildung und Forschung mit 20 Milliarden Euro.
Neue Schulden
Die geplanten Ausgaben übersteigen die erwarteten Einnahmen deutlich. Die Einnahmen werden voraussichtlich bei nur 328,4 Milliarden Euro liegen. Der Staat nimmt vor allem durch Steuern Geld ein. Dieses Jahr hat die Ampel-Koalition aber beschlossen, Bürger und Unternehmen aufgrund der Corona-Krise und aufgrund der Preissteigungen in vielen Bereichen steuerlich zu entlasten.
Um diese Lücke auszugleichen, möchte der Bund Schulden aufnehmen. Geplant sind Kredite in Höhe von 138,9 Milliarden Euro.
Damit liegt die Neuverschuldung auch in diesem Jahr – wie schon in den letzten beiden – über der eigentlich zulässigen Grenze. Deshalb wird der Bundestag wieder eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen. Eigentlich darf der Bund nämlich nur in sehr geringem Umfang Schulden machen, das ist durch die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz festgehalten. In „außergewöhnlichen Notsituationen“ gilt das allerdings nicht.
Der längerfristige Plan der Bundesregierung sieht vor, dass die Schuldenobergrenze ab 2023 nicht mehr überschritten wird.
Warum wird der Haushalt für 2022 erst jetzt festgelegt?
Wenn der Bundestag diese Woche über den Haushaltsplan für 2022 abstimmt, sind schon fünf Monate des Jahres vergangen. In der Regel wird der erste Haushaltsentwurf schon im Sommer des Vorjahres besprochen, im Herbst wird das Haushaltsgesetz dann beschlossen und tritt am 1. Januar in Kraft.
In Bundestagswahljahren sieht das Verfahren aber etwas anders aus. Klar: Die neue Bundesregierung will natürlich nicht die Haushaltsvorschläge der alten übernehmen, sondern eigene Ideen entwickeln. Es ist deshalb üblich, dass der Haushalt in dem Jahr nach einer Bundestagswahl erst später verabschiedet wird.
(Julia Karnahl)
Wie entsteht der Bundeshaushalt?
Akteure und Zeitplan
Wie entsteht der Haushaltsplan?
Bild: Die Grafik bestehend aus Kreisen und Pfeilen zeigt den Prozess, wie der Haushaltsplan entsteht. Er wird im Folgenden beschrieben: Expertinnen und Experten schätzen die voraussichtlichen Einnahmen und geben diese Schätzungen an das Bundeskabinett weiter, das aus der Kanzlerin oder dem Kanzler sowie den Ministerinnen und Ministern besteht. Das Bundeskabinett legt einen groben Rahmen fest, wie viele Mittel für welchen Bereich eingeplant werden sollen und reicht dies an das Bundesfinanzministerium weiter. Gemeinsam mit den anderen Ministerien verhandelt das Bundesfinanzministerium über die genauen Ausgaben und formuliert anschließend einen Entwurf. Dieser Entwurf wird im Bundeskabinett abgestimmt und bei Zustimmung als Haushaltsentwurf der Regierung sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Der Bundesrat gibt eine Stellungnahme dazu ab. Die endgültige Beratung und Verabschiedung übernimmt der Bundestag. Anschließend geht dieser Haushaltsentwurf des Bundestages an den Bundespräsidenten, der noch einmal prüft, ob alles verfassungsgemäß abgelaufen ist. Mit seiner Unterschrift ist der Bundeshaushalt beschlossen.
Der übliche Zeitplan
Bild: Die Grafik zeigt einen Zeitstrahl, der von oben 2020 nach unten 2021 verläuft und in fünf Abschnitte unterteilt ist: Links sind jeweils kleine Icons für Winter, Frühling, Sommer, Herbst und noch einmal Winter zu sehen. Winter 2020: Experten und Expertinnen schätzen die wirtschaftliche Entwicklung und Steuereinnahmen für 2021 ein. Frühling 2020: Bundeskabinett legt groben Rahmen für den Haushalt 2021 fest. Finanzminister verhandelt mit den anderen Ministerinnen und Ministern über die Ausgaben. Sommer 2020: Regierung macht einen Vorschlag für den Haushalt 2021. 1. Lesung im Bundestag Herbst 2020: Haushaltsausschuss berät den Entwurf und macht Änderungsvorschläge. 2. und 3. Lesung im Bundestag. Bundesrat nimmt Stellung. Winter 2021: Haushalt tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Quellen: bundesfinanzministerium.de, bundestag.de (Stand: Mai 2022) © mitmischen.de