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Schuldenbremse

Die Schuldenbremse soll dafür sorgen, dass Deutschland weniger Schulden macht, sich also weniger Geld leiht. Das ist in den Artikeln 109, 115 und 143d des Grundgesetzes festgelegt.

Dort steht, dass die Bundesländer ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund darf ab 2016 nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen. Das BIP ist der Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland in einem Jahr hervorgebracht werden.

Bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen darf Deutschland ausnahmsweise mehr Schulden machen, also Kredite aufnehmen. Ein Plan muss aber aufzeigen, wann und wie die Schulden wieder zurückgezahlt werden sollen.

Die Corona-Krise stellt eine solche außergewöhnliche Notsituation dar. Da sie die Wirtschaft stark belastet, hat der Bundestag beschlossen, den Haushaltsplan für 2020 nachträglich noch einmal anzupassen und eine Neuverschuldung von bis zu 156 Milliarden Euro einzuplanen.