Digitalausschuss Europaweite Regeln für Künstliche Intelligenz
Johanna Petschick
Chatbots, automatische Gesichtserkennung, Algorithmen: Künstliche Intelligenz wird in unserem Alltag immer präsenter. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag gemacht, wie man die Technologie regulieren könnte. Darüber diskutierte der Digitalausschuss im Bundestag.
Was ist künstliche Intelligenz, kurz „KI“, eigentlich?
Ob Siri oder der Google-Assistent, die kleinen netten Chatbots auf Amazon und Co, die ihr nach Hilfe fragen könnt, die Musikempfehlungen auf Spotify oder der TikTok-Algorithmus auf eurer ForYou Page – das alles ist Künstliche Intelligenz. KI ist der Überbegriff für Maschinen und Programme, die komplexe Aufgaben nicht nur selbstständig ausführen, sondern dabei auch noch dazu lernen können.
In der Kommunikation, im Verkehr, in der Medizin – KI ist inzwischen fast überall. Und gerade weil diese Technologie unser Leben immer stärker mit bestimmt, ist es wichtig, klare Regeln dafür zu schaffen. Diese sollen den Umgang mit KI regulieren, um zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt werden. Und da Computerprogramme vor Landesgrenzen nicht Halt machen, strebt die Europäische Union europaweite Regelungen an.
Geplante EU-Verordnung
Das Thema Digitalisierung gehört zu den zentralen politischen Zielen der EU. Die Technologien werden immer fortschrittlicher und wandeln sich ständig. Deshalb müssen auch rechtliche Vorschriften ständig angepasst werden und es ist wichtig, dass dieses Thema immer wieder neu diskutiert wird.
Was Künstliche Intelligenz betrifft, hat die EU-Kommission in Brüssel verschiedene Ziele definiert. Eins ist, gute Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von KI in der EU zu schaffen. So wird es allen Akteuren in diesem Bereich leichter gemacht, am Fortschritt teilzuhaben. Damit verbunden ist auch das Ziel, die EU zu einem ernstzunehmenden KI-Standort zu machen. Und dafür wird ein einheitlicher Rechtsrahmen angestrebt. Dessen Grundlage soll sein, dass KI-Technologien den Menschen dienen und Entwicklung vorantreiben, statt beispielsweise Krieg und Zerstörung auszulösen.
Die EU-Kommission hat schon im April 2021 einen Vorschlag für einen solchen Rechtsrahmen gemacht. Darin schlägt sie vor, KI-Systeme in vier verschiedene Risikostufen einzuteilen: „unzulässig“, „hohes Risiko“, „begrenztes Risiko“ und „minimales Risiko“. Entsprechend dieser Risikostufen sollen alle Maßnahmen und Vorschriften angepasst werden.
Anhörung im Digitalausschuss
Der Vorschlag der EU-Kommission war die Basis für eine Diskussion im Digitalausschuss.
Der Ausschuss für Digitales befasst sich mit dem Thema Digitalisierung und Netzpolitik. Der digitale Wandel in Deutschland und Europa ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. In der letzten Anhörung des Digitalausschusses wurde der Bericht der Bundesregierung über den aktuellen Verhandlungsstand der EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz besprochen.
„Hohes Risiko“ zum Beispiel bei KI-Überwachungskameras
Anna Christmann von Bündnis 90/Die Grünen ist die Beauftragte der Bundesregierung für Digitale Wirtschaft und Start-ups. Sie betonte, wie wichtig eine vorgeschriebene rechtliche Rahmensetzung für KI sei. Sie erklärte auch, dass bei der Risikoeinstufung von KI-Systemen der größte Aufwand bei der zweiten Stufe „hohes Risiko“ läge. Denn diese Systeme könnten zwar zugelassen werden, müssten aber gewissen Anforderungen entsprechen.
Als Beispiel nannte sie biometrische Identifikationssysteme. Dazu gehört zum Beispiel die „Face ID“, wie man sie von der Entsperrung eines Handys kennt. In der Zukunft könnten solche Systeme auch für die öffentliche Sicherheit genutzt werden, etwa für Überwachungskameras, die dann Personen erkennen. Das ist bisher verboten. Diese Systeme der zweiten Risikostufe werden dann ganz genau überprüft, was einen viel höheren Arbeitsaufwand darstellt als beispielsweise bei der ersten Stufe. KI-Systeme mit der Einstufung „unzulässig“ werden nämlich, wie die Betitelung schon sagt, gar nicht erst zugelassen.
Biometrische Suche nach Straftätern und Vermissten
Aus dem Bundesministerium für Justiz war Christian Meyer-Seitz anwesend, der Abteilungsleiter für Handels- und Wirtschaftsrecht ist. Er beantwortete zusammen mit Anna Christmann die Fragen der Fraktionen. Er erwähnte nochmals das Thema biometrische Überwachung. Dabei wäre die Fernidentifizierung im öffentlichen Raum durch spezielle biometrische Systeme sehr hilfreich, zum Beispiel bei der Verfolgung von Straftätern, aber auch bei der Suche von Vermissten oder sogar Entführten. Allerdings ist Deutschland als Mitgliedstaat der EU gegen die Nutzung von biometrischer Überwachung. Denn auf der anderen Seite bringt diese Art der Registrierung von Bürgerinnen und Bürger auch viele Gefahren mit sich und schränkt die Privatsphäre ein.
Den Vorschlag der EU-Kommission könnt ihr hier einsehen.
Und die Anhörung im Ausschuss könnt ihr euch hier anschauen:
Johanna Petschick
ist 19 Jahre alt und nach ihrem europäischen Freiwiligendienst in Italien nach Dresden gezogen. Dort sammelt sie aktuell praktische Erfahrungen bei einer Jugendagentur. Neben Reisen und dem Erkunden verschiedener Kulturen interessiert sie sich sehr für Politik und das Weltgeschehen.