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Briefwahl Lieber Sofa statt Wahllokal?

Eric Matt

Keine Lust, fürs Wählen extra zum Wahllokal zu gehen? Kein Problem, man kann seine Kreuzchen auch schon jetzt per Briefwahl machen. Wie das funktioniert und warum der 5. September so wichtig ist, erfahrt ihr hier.

Hand steckt Umschlag in gelben Postkasten

Entspannt und bequem ist die Briefwahl – doch ist sie auch sicher und geheim? © DBT/Quelle: shutterstock.com/Asvolas

Urlaub, Sportveranstaltung, Uni-Stress, Coronapandemie oder schlicht „Schwer zu planen“: All das könnten Gründe sein, warum jemand zur Bundestagswahl am 26. September nicht ins Wahllokal gehen kann. Wer das jetzt schon weiß, der kann seine Stimme auch bequem vom Sofa aus abgeben.

Doch wie funktioniert eine Briefwahl? Wie kann man aus dem Ausland wählen? Und ist die Briefwahl überhaupt sicher?

Was ist die Briefwahl?

Wie der Name schon vermuten lässt, könnt ihr bei der Briefwahl – Überraschung – per Brief wählen. Das bedeutet, dass ihr nicht ins Wahllokal gehen müsst, sondern die Wahlunterlagen zu Hause ausfüllen und dann zur Post bringen könnt.

Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit 1956. Damals musste jede Bürgerin und jeder Bürger noch eine Begründung abgeben, warum man per Briefwahl abstimmen wollte. Seit 2008 jedoch fällt eine solche Begründung weg. Daher kann nun jeder der aktuell 60,4 Millionen Wahlberechtigten frei entscheiden, wie er oder sie wählen möchte.

Wie funktioniert das Ganze?

In diesen Tagen erhalten alle Deutschen ab 18 Jahren eine Wahlbenachrichtigung. Bei manchen kam diese schon an, bei anderen sollte das allerspätestens 21 Tage vor dem Wahltermin der Fall sein – also am 5. September. Seit über zwei Wochen – seit dem 15. August – werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Mit der Wahlbenachrichtigung könnt ihr dann am 26. September ins Wahllokal gehen. Oder eben die Briefwahl beantragen: per Formular auf der Rückseite der Benachrichtigung. In manchen Fällen ist es außerdem möglich, die Briefwahl per E-Mail oder online zu beantragen.

Achtung Frist: Die Briefwahl müsst ihr spätestens bis zum 24. September um 18 Uhr anfordern. Einzige Ausnahme ist, wenn ihr plötzlich erkranken solltet und daher nicht zum Wahllokal gehen könnt. Dann ist es möglich, auch noch bis zum 26. September um 15 Uhr Briefwahl zu beantragen.

Wie die Briefwahl konkret funktioniert, erfahrt ihr in diesem Video:

Bundestagswahl: Was Erstwähler wissen müssen

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, gerade aber nicht in Deutschland wohnt, kann trotzdem wählen. Dafür müssen Auslandsdeutsche vor der Wahl einen schriftlichen Antrag stellen, damit sie im Wählerverzeichnis stehen – und somit wählen dürfen.

Auch hierbei spielt der 5. September eine Rolle: Bis dahin muss ein Antrag gestellt werden, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Und bis dahin werden Wahlberechtigte informiert, dass sie im Wählerverzeichnis stehen. Der Eintrag ist Voraussetzung dafür, dass man überhaupt eine Wahlbenachrichtigung bekommt und folglich wählen kann.

Weitere Infos zur Wahl aus dem Ausland findet ihr auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Wie viele nutzen die Briefwahl?

Bei der letzten Bundestagswahl gaben 28,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme per Briefwahl ab. Das entspricht rund 13 Millionen Menschen.

Experten gehen davon aus, dass diese Zahl bei der Bundestagswahl 2021 unter anderem durch die Coronapandemie deutlich ansteigen und es sogar zu einem neuen Rekord kommen könnte. Denn der Gang zum Wahllokal, viele Menschen und lange Schlangen vor den Kabinen könnten ein Infektionsrisiko darstellen. Die Briefwahl bietet hier eine sichere Alternative.

Auch schon bei den diesjährigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verdoppelte sich der Anteil der Briefwähler im Vergleich zu den vorherigen Wahlen. Zwischen den einzelnen Bundesländern gab es bei vergangenen Wahlen große Unterschiede. So waren Bayern und Hamburg mit rund 37 Prozent Briefwahlanteil die Spitzenreiter, während in Sachsen-Anhalt nur 17,9 Prozent per Brief abstimmten.

Generell gibt es aber immer mehr Briefwähler. So waren es im Jahre 1994 lediglich 13,4 Prozent, während es bei der kommenden Wahl Schätzungen zufolge deutlich über 30 Prozent sein könnten.

Ist eine Briefwahl sicher und geheim?

Wie sicher ist so eine Briefwahl? Bietet sie die Möglichkeit, die Wahl zu verfälschen? Vor der Präsidentschaftswahl in den USA im vergangenen Jahr behauptete der republikanische Kandidat Donald Trump immer wieder, dass eine Briefwahl zu massivem Wahlbetrug führen könnte.

Auch in Deutschland gibt es einige Stimmen, die einer Briefwahl skeptisch gegenüberstehen. Doch ist da was dran? Nein, die Wahlen in Deutschland sind sicher – auch die Briefwahl, sagt Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel im mitmischen-Interview.

Wie sicher ist die Bundestagswahl, Herr Dr. Thiel?

In Deutschland ist einer der Wahlgrundsätze, dass die Stimmabgabe geheim erfolgen muss. In den Wahllokalen ist dies durch die Kabinen und die verschlossene Wahlurne garantiert. Doch was ist mit den Briefwählern?

Bei den Menschen, die zu Hause wählen, kann niemand kontrollieren, ob nicht folgende Szenarien eintreten:

  • Mit der gesamten Familie werden die Wahlzettel auf dem Tisch ausgebreitet, es wird diskutiert, gelacht und letztendlich gemeinsam abgestimmt.

  • Ein Familienmitglied füllt die Wahlzettel für alle aus.

  • Jemand wird beeinflusst oder gar gezwungen, eine bestimmte Wahl zu treffen.

Fakten zur Sicherheit bei der Briefwahl

… liefert der Bundeswahlleiter:

Der Gesetzgeber hat folgende Vorkehrungen getroffen, damit die Briefwahl nicht missbraucht wird:

  • Eine mehrfache Stimmabgabe ist nicht möglich: Wer Briefwahlunterlagen anfordert, bekommt einen Sperrvermerk ins Wählerverzeichnis, damit er oder sie nicht am Wahltag noch einmal Unterlagen ausgehändigt bekommt.

  • Briefwähler müssen eine sogenannte Versicherung an Eides statt unterschreiben. Sie versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben. Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist strafbar.

  • Wer für jemand anderen den Stimmzettel ausfüllt, macht sich auch strafbar. Ausnahmen gelten für Personen, die auf Wunsch einer Wählerin oder eines Wählers beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen, wenn diese oder dieser körperlich dazu nicht in der Lage ist.

Eine Infografik zu „Briefwahl und Wahlgeheimnis“ findet ihr hier.

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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