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Serie: Wahlschnipsel (2) Wie wählen Astronauten?

Laura Heyer

Wie wählen eigentlich Menschen, die am Wahltag im Ausland, im Krankenhaus, im Gefängnis, auf hoher See oder gar im All sind? Und was bedeutet, dass die Wahl geheim ist? mitmischen antwortet auf naheliegende und kuriose Fragen rund um die Bundestagswahl. Heute Teil 2.

Die Grafik zeigt eine Wahlurne in die viele Wahlzettel fliegen, in der Ecke oben rechts das Signet mit dem Text 'Wahl '21'

Unsere Wahlschnipsel sorgen für Schlaumeier-Wissen. © DBT/Grafik: Ronny Pietsch

Wie wählen eigentlich Menschen, die am Wahltag im Ausland, im Krankenhaus, im Gefängnis, auf hoher See oder gar im All sind?

Im Ausland: Grundsätzlich kann nur wählen, wer in ein sogenanntes Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel durch einen längeren Urlaub oder eine Dienstreise – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden „von Amts wegen", also automatisch, in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht „von Amts wegen“ in ein Wählerverzeichnis eingetragen – das heißt, ein Amt wird nicht von allein tätig, dies zu tun.

Wollen also diese Auslandsdeutschen an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Wenn sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bekommen sie von der Gemeinde Briefwahlunterlagen zugesendet und können per Briefwahl vor der eigentlichen Bundestagswahl wählen.

Im Krankenhaus: Menschen, die zur Bundestagswahl oder auch schon vorher im Krankenhaus liegen, können in der Regel durch Briefwahl vor der eigentlichen Wahl wählen. Wer plötzlich erkrankt, das z.B. durch ein ärztliches Attest nachweisen kann und den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, für den besteht die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr schriftlich, etwa per E-Mail, oder mündlich bei der Gemeindebehörde einen Wahlschein zu beantragen. Dabei kann man sich von einer anderen Person helfen lassen. Der Wahlschein kann, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt, von einer bevollmächtigten Person bei der Gemeindebehörde abgeholt werden.

Auf hoher See: Auch hier wird per Briefwahl gewählt. Und auch das haben wir für euch beim Bundeswahlleiter, dem Organisator der Bundestagswahl, herausgefunden: Bei früheren Wahlen habe es sich bewährt, die Briefwahlunterlagen über die jeweilige Reederei per Schiffspost zustellen zu lassen. Die meisten Reedereien haben nämlich ein System entwickelt, über das sie Schiffspost zustellen und auch die Wahlbriefe per Luftpost zurücksenden können. Das organisierten die Reedereien etwa über ihre weltweit in den Häfen verteilten Agenten, weiß der Bundeswahlleiter.

Im Gefängnis: Gefängnisinsassen wählen per Briefwahl. Oder sie gehen zum gefängnisinternen Wahllokal – das geht aber nur, wenn durch die zuständige Gemeinde in der Gefängnisanstalt ein Sonderwahlbezirk gebildet wird.

Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz: Auch sie können bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes Briefwahl beantragen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat Bundeswehrangehörige darüber informiert, wie sie Briefwahl beantragen können: Das funktioniert meist über einen Onlinezugang der jeweiligen Gemeinde. Dort geben sie eine Art Sammelanschrift einer zentralen Übergabestelle an, an die die Unterlagen geschickt werden. Die Bundeswehr kümmert sich dann selbst darum, dass die Briefwahlunterlagen in die Einsatzgebiete und auch wieder zurück nach Deutschland gesendet werden.

Deutsche Astronauten im All: Grundsätzlich können auch Astronauten per Briefwahl wählen – dafür muss er oder sie aber in den ungefähr sechs Wochen vor der Wahl auf der Erde sein, um die Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel in Empfang zu nehmen, auszufüllen und zurückzusenden. Der Die Stimmzettel werden nämlich erst in diesem Zeitraum gedruckt.

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – so ist die Wahl. Was bedeutet das?

Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden. Was bedeutet dieser Wahlgrundsatz genau?

„Allgemein“ ist die Wahl, weil alle Deutschen wählen dürfen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Religion, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.

„Unmittelbar“ sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner oder Wahlfrauen von den Bürgern bestimmt werden.

„Frei“ ist die Wahl, weil es verboten ist, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen. Die Wähler sollen sich frei ihre Meinung bilden und zu einer Entscheidung kommen.

Die Wahl ist „gleich“, weil jede Stimme gleich viel zählt.

„Geheim“ ist die Wahl, weil sichergestellt ist, dass die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können. Das machen sie in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind. Außerdem werden die ausgefüllten Stimmzettel gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, wer was angekreuzt hat.

(loh)

Mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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