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Gesetzentwurf Kommen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Eric Matt

Die Bundesregierung möchte Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Im Bundestag loben die einen den Gesetzentwurf, andere halten ihn für überflüssig. Noch ist die Mehrheit für eine Verfassungsänderung nicht sicher.

Demonstrierende Kinder mit Schildern vor dem Reichstag

Kinder selbst fordern ihre Rechte ein, wie hier im vergangenen September vor dem Reichstagsgebäude. © picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religions- und Meinungsfreiheit oder auch Presse- und Versammlungsfreiheit – all diese Rechte stehen in unserem Grundgesetz, unserer Verfassung. Was jedoch nicht darin steht: explizite Kinderrechte.

Die große Koalition aus Union und SPD möchte dies nun ändern. Vergangene Woche debattierten die Abgeordneten über eine Änderung des Grundgesetzes, die Kinderrechte in unserer Verfassung verankern soll. Dabei ging es in Erster Lesung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Auch die Fraktion der FDP legte einen Gesetzentwurf vor, mit dem Artikel 6 des Grundgesetzes geändert werden soll. Dasselbe möchte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die dazu bereits 2019 einen Gesetzentwurf einbrachte.

Wie ändert man das Grundgesetz?

Wie alle anderen Gesetze kann auch das Grundgesetz geändert werden. Jedoch sind hier die Hürden besonders hoch: Um das Grundgesetz zu ändern, benötigt es eine sogenannte „qualifizierte Mehrheit“, genau gesagt eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mindestens zwei Drittel der Mitglieder zustimmen müssen. Bei „normalen“ Gesetzen hingegen reicht eine einfache Mehrheit.

Somit steht die Koalition bei der geplanten Grundgesetzänderung vor einer schweren Aufgabe: Sie muss auch Stimmen aus der Opposition gewinnen. Denn Union und SPD bringen es gemeinsam lediglich auf 397 Stimmen (von 709 insgesamt), das sind 56 Prozent. Benötigt werden jedoch 67 Prozent der Stimmen.

© DBT/mitmischen.de

Was steht drin?

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern, „um zu verdeutlichen, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt“.

Bisher besitzen Kinder zwar die gleichen Grundrechte wie Erwachsene – können sich also beispielsweise ebenfalls auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit oder auf die Menschenwürde berufen. Den ausdrücklichen Schutz und die besonderen Rechte von Kindern aber erwähnt das Grundgesetz bisher nicht explizit. Die Bundesregierung möchte dies nun ändern, indem sie im Grundgesetz in Artikel 6 Absatz 2 einfügt:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

© DBT

Bundesregierung: „Historische Chance“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte in der Debatte im Plenarsaal, es gebe „jetzt die historische Chance, etwas ganz Wichtiges und Wertvolles für unsere Kinder zu tun“. Sie bat daher um die Unterstützung und Kompromissbereitschaft aller Abgeordneten.

AfD: „Nicht notwendig“

„Wir behandeln hier mit dem Thema ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ einen wahren Klassiker, denn dieses Thema spielen die sozialistischen Fraktionen des Hauses seit Jahrzehnten immer mal wieder“, sagte Fabian Jacobi von der AfD-Fraktion.

Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sei überflüssig, da es sich nicht tatsächlich um neue Rechte handle. So sei ein Großteil des Gesetzentwurfs eine „bloße Wiederholung von etwas, was bereits in der Verfassung steht“.

Laut Jacobi sei es notwendig, kein Gesetz zu machen, „wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen“. Der AfD-Abgeordnete forderte: „Finger weg von Artikel 6.“

CDU/CSU: „Wir reden nicht nur, wir handeln“

„Kinder sind das Wichtigste, was wir in unserer Gesellschaft haben. Deswegen wollen wir unsere Politik auch an ihren Bedürfnissen ausrichten, um bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, erklärte der CDU/CSU-Abgeordnete Thorsten Frei.

Eine Grundgesetzänderung allein reiche jedoch nicht aus. So müsse man ebenso Umsetzungsdefizite beseitigen, für eine passende Finanzierung sorgen oder auch die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Frei bemerkte: „Wir reden nicht nur, wir handeln, und das ist gut für Kinder und Familien.“

FDP: „Kinder stärken, ohne dass wir Familien schwächen“

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae bezeichnete Grundgesetzänderungen als eine Besonderheit, „denn wir packen das Grundgesetz nicht jeden Tag und nicht häufig in einer Wahlperiode an“.

Da man nun aber eine solche Änderung berate, forderte Thomae, gleichzeitig über sexuelle Identität zu sprechen: Auch dieses „negative Diskriminierungsmerkmal“ sollte im Grundgesetz verankert werden.

Außerdem warnte er davor, dem Staat zu viel Macht zu verleihen. Die FDP nämlich wolle Kinderrechte stärken, „ohne dass wir dadurch die Elternrechte und die Familien schwächen“. Thomae forderte: „Ein bisschen mehr muss es schon sein, wenn wir über Kinderrechte sprechen, sonst wäre es eine reine Mogelpackung.“

Linke: „Angstdurchsetzt“

„Heute hätte ein guter Tag für die Kinderrechte in Deutschland sein können. Aber ich habe bewusst den Konjunktiv gewählt, denn es ist kein guter Tag für die Kinderrechte in Deutschland“, kritisierte Norbert Müller von der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf der Regierung sei „angstdurchsetzt“ und setze wichtige Aspekte nicht richtig um.

Die Befürchtung, der Staat könnte durch die neue Regelung zu stark werden, teilte Müller nicht: „Im Gegenteil: Wer Kinderrechte stärkt, der stärkt am Ende auch die Rechte von Eltern, und zwar als Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat.“

Grüne: Wäre ein Unterschied

Ekin Deligöz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, dass „gerade jetzt, in der Pandemie, Kinderrechte in der Verfassung einen Unterschied ausgemacht“ hätten. Der Gesetzentwurf der Regierung jedoch sei ein Danaergeschenk für Kinderrechte. Ein Danaergeschenk ist etwas, das Schaden und Unheil bringt.

Auch Deligöz wies darauf hin, dass die Grundgesetzänderung an mehreren Stellen lediglich eine Wiederholung dessen sei, was bereits heute in unserer Verfassung stehe. Die Grünen-Abgeordnete sagte: „Wir sind mit dabei, wenn es um konstruktive Verhandlungen geht. Aber konstruktive Verhandlungen müssen für Fortschritt stehen und nicht für Rückschritt.“

SPD: „Deutschland zum kinderfreundlichsten Land machen“

„Um das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu rücken, muss es endlich Verfassungsrang bekommen. Das bedeutet, dass sich alles staatliche Handeln am Kindeswohl orientieren muss, und zwar noch stärker, als es heute schon der Fall ist“, sagte die SPD-Abgeordnete Katja Mast. Der Vorschlag der Bundesregierung garantiere dieses Ziel, da die „Grundgesetzänderung konkrete und nachhaltige Auswirkungen“ habe.

Auch wenn es bereits Gesetze zum Schutz von Kindern gebe, entstehe ein fundamentaler Wandel erst durch eine Änderung des Grundgesetzes. Mast erklärte: „Unser Ziel ist, Deutschland zum kinderfreundlichsten Land in Europa zu machen.“

Die Gesetzentwürfe der Regierung sowie jener der FDP-Fraktion wurden zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort liegt bereits seit 2019 der Gesetzentwurf der Grünen, abschließende Beratungen stehen auch hier aus. Die komplette Debatte findet ihr wie immer auf bundestag.de und könnt sie euch auch im Video anschauen:

© DBT

Portraitfoto von mitmischen-Autor Eric Matt
Mitmischen-Autor

Eric Matt

... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.

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