Verfassung
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Die dort festgelegte Ordnung hat Vorrang vor allem anderen staatlichen Recht. Außerdem legt sie das Verhältnis und die Kompetenzen der Staatsgewalten untereinander fest.
Auch die Organisation und Funktionsweise des Staatswesens sind im Grundgesetz festgelegt, genau wie die Freiheits- und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Und bei all dem ist das Grundgesetz ziemlich schmal, viele andere Gesetz haben deutlich mehr Normen.
Änderungen und Ergänzungen der Verfassung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Manche Artikel des Grundgesetzes sind aber unveränderbar: So bleiben etwa die in Artikel 1 festgelegte Menschenwürde sowie die in Artikel 20 verankerte Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland unveränderlich fest. Dazu zählen die bundesstaatliche Ordnung, die Demokratie, die Gewaltenteilung und der Sozialstaat.
Wer sich ein Grundgesetz-Exemplar kostenlos bestellen möchte, kann dies hier tun.