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Serie: Wahlschnipsel (4) Kalte Füße kurz vor der Wahl

Wer wählt das Wahllokal aus? Was passiert, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin auf dem Stimmzettel plötzlich verstirbt? Oder was, wenn jemand einen Rückzieher macht? mitmischen antwortet auf naheliegende und kuriose Fragen rund um die Wahl. Heute Teil 4.

Die Grafik zeigt eine Wahlurne in die viele Wahlzettel fliegen, in der Ecke oben rechts das Signet mit dem Text 'Wahl '21'

Unsere Wahlschnipsel sorgen für Schlaumeier-Wissen. © DBT/Grafik: Ronny Pietsch

Wer wählt die Wahllokale aus und nach welchen Kriterien?

In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Und in jedem dieser Wahlkreise muss es Räume geben, in denen gewählt werden kann. Die Wahlräume oder Wahllokale werden von der Gemeinde vor Ort bestimmt. Deshalb sind dies auch meistens Gebäude, die der Gemeinde gehören, etwa Rathäuser, Kitas oder Schulen. Diese sind gut geeignet, denn Wahlen finden immer sonntags statt und am Wochenende gibt es dort keinen regulären Betrieb.

Außerdem haben Schulen oder Rathäuser genug Platz, damit Wahlkabinen aufgestellt werden können. Wahllokale können aber auch in Sportvereinsräumen, Feuerwehrwachen oder Bahnhöfen sein.

Kriterien sind neben der Größe – also ausreichend Platz für Wahlkabinen, Wahlurnen, Wahlhelfer und Wahlberechtigte – auch die örtlichen Verhältnisse: Ein Wahllokal muss so ausgewählt und eingerichtet sein, dass alle Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und Menschen, die weniger mobil sind, möglichst leicht an der Wahl teilnehmen können.

Aus dem Lexikon

Was passiert, wenn ein Kandidat, der bereits auf den gedruckten Stimmzetteln steht, plötzlich verstirbt? Oder aber kalte Füße kriegt und einen Rückzieher macht?

Hier geht es um die Erststimme: Damit wählt man einen Direktkandidaten oder eine -kandidatin im eigenen Wahlkreis. Stellt euch vor, ein Bewerber oder eine Bewerberin stirbt kurz vor der Wahl, was wir natürlich nicht hoffen. Dann findet eine sogenannte Nachwahl statt. Dabei ist die Landeswahlleitung gefragt. Sie muss entscheiden, wie es genau weitergeht. Findet sich schnell ein neuer Kandidat, können die Wahlzettel rechtzeitig geändert werden und lässt sich auch sonst noch alles Nötige organisieren, fällt die Nachwahl einfach auf den Tag der Bundestagswahl.

Ist dem nicht so, muss sie bis spätestens sechs Wochen danach stattfinden. Nachwahlen aufgrund des Todes eines Kandidaten oder einer Kandidatin gab es bei Bundestagswahlen bislang sechs Mal, zuletzt 2005.

Was aber, wenn es sich ein Kandidat oder eine Kandidatin kurz vor der Wahl noch einmal anders überlegt? Dazu antwortete uns der Bundeswahlleiter: „Wer kalte Füße bekommt, hat Pech.“ Sobald die Wahlvorschläge zugelassen sind, könnten sie nicht mehr zurückgenommen und auch nicht mehr durch einen anderen ersetzt werden.

Einzige Lösung: Ein dann tatsächlich gewählter Kandidat kann immer noch das Mandat ablehnen. Das muss vor der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wahl passieren – der konstituierenden Sitzung: Dass jemand den Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ablehnt, muss dann gegenüber dem Landeswahlleiter schriftlich erklärt werden. So eine Erklärung kann nicht widerrufen werden. In einem solchen Fall rückt ein Listenkandidat der jeweiligen Partei nach.

Übrigens: Dem Bundeswahlleiter könnt ihr auch auf Instagram folgen: @wahlleiter_bund

(loh)

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