Zum Inhalt springen

Erststimme

Illustration eines Wahlzettels

Der direkte Weg in den Bundestag: die Erststimme. © Ronny Pietsch

Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin für den Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Diese Kombination aus der Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag bezeichnet man auch als personalisierte Verhältniswahl.

Mit der Erststimme wird also eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in insgesamt 299 Wahlkreise aufgeteilt, in diesen leben jeweils rund 250.000 Menschen. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – seit der Wahlrechtsreform 2023 jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.

Sollte eine Partei mehr Direktmandate gewinnen, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen – Dies nennt man Zweitstimmendeckung. Ausgenommen davon sind parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese können einen Sitz im Parlament durch eine relative Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis erringen.

Die Zweitstimme ist dann ausschlaggebend dafür, wieviel Prozent der Sitze die Parteien im Bundestag erhalten.