Bundeswahlleiterin
Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin passt auf, dass bei den Bundestagswahlen alles seinen korrekten Gang geht. Dabei bekommt er oder sie Unterstützung vom Bundeswahlausschuss, dessen Chefin die Bundeswahlleiterin ist. Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin wird vom Bundesinnenminister ernannt. Traditionell übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes diese Aufgabe.
Was macht die Bundeswahlleiterin?
Sie organisiert die Wahlen auf Bundesebene und überwacht ihren Ablauf. So erfasst sie unter anderem alle wahlberechtigten Bürger in einem Wählerverzeichnis – ihre Tätigkeit als Chefin des Statistischen Bundesamtes ist dabei von Vorteil. Außerdem ermittelt sie das vorläufige und das endgültige Wahlergebnis und gibt beide bekannt.
Der Bundeswahlausschuss, den sie leitet, stellt fest, welche Parteien überhaupt an der Wahl teilnehmen (dürfen). Die Prüfungen finden viele Monate vor der Wahl statt.
Interview mit dem ehemaligen Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel
Wie sicher ist die Bundestagswahl, Herr Dr. Thiel?