Welche Mehrheiten gibt es im Deutschen Bundestag?
Mehrheit ist nicht gleich Mehrheit. Ob via Handzeichen, sich Erheben oder mit einer Stimmkarte: Bis ein Gesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet oder ein wichtiges Amt besetzt wird, muss eine Mehrheit seiner Mitglieder dafür stimmen. Welche Mehrheiten es gibt, erfährst du hier.

Abstimmungen erfolgen im Deutschen Bundestag in der Regel via Handzeichen. © picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Einfache Mehrheit
Mehr Abgeordnete stimmen für etwas, als dagegen stimmen – dieses Verhältnis beschreibt die einfache Mehrheit. Für diese werden nur diejenigen Abgeordneten in die Abstimmung mit einbezogen, die im Plenarsaal anwesend sind. Damit der Deutsche Bundestag beschlussfähig ist, müssen jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein, so schreibt es die Geschäftsordnung vor. Sofern keine anderen Mehrheitsverhältnisse durch das Grundgesetz erforderlich sind, reicht die einfache Mehrheit zur Entscheidungsfindung im Parlament.
Absolute Mehrheit
Für eine absolute Mehrheit hingegen ist das Votum der Mehrheit aller Abgeordneten des Deutschen Bundestags notwendig. Im 21. Deutschen Bundestag bedeutet dies, dass von den 630 Abgeordneten mindestens 316 für oder gegen etwas stimmen müssten, um die absolute Mehrheit zu erreichen. Eine absolute Mehrheit braucht es unter anderem für die Wahl des Bundeskanzlers, deshalb wird sie auch informell als Kanzlermehrheit bezeichnet. Auch für die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin braucht es eine absolute Mehrheit. Ebenso muss im Falle eines konstruktiven Misstrauensvotums, bei dem einem Regierungschef oder einer Regierungschefin das Misstrauen oder Vertrauen ausgesprochen wird, eine absolute Mehrheit im Parlament zustande kommen.
Einfache Zweidrittelmehrheit
Unter anderem für die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist eine einfache Zweidrittelmehrheit notwendig. Um diese zu erreichen, müssen zwei Drittel aller anwesenden Abgeordneten für oder gegen etwas stimmen. Sind also beispielsweise 570 der 630 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für eine Abstimmung anwesend, braucht es 380 Stimmen für eine einfache Zweidrittelmehrheit.
Absolute Zweidrittelmehrheit
Um eine absolute Mehrheit im 21. Deutschen Bundestag zu erreichen, braucht es mindestens 420 Stimmen – genau zwei Drittel der 630 Abgeordneten. Diese 420 Stimmen müssen auch erreicht werden, wenn Abgeordnete verhindert oder zur Abstimmung nicht anwesend sind. Eine derartige Mehrheit ist notwendig, um das Grundgesetz zu ändern.
Antragsberechtigte Mehrheiten
Für einen Antrag, der den Deutschen Bundestag zu seinem sachspezifischen Beschluss auffordert, sind die Stimmen einer gesamten Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten notwendig. Besteht diese Mehrheit, stimmt das Plenum in Folge über den entsprechenden Antrag ab.
Der Deutsche Bundestag kann und muss auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Im Falle des 21. Deutschen Bundestages sind dies mindestens 158 Abgeordnete. Untersuchungsausschüsse dienen dazu, mögliche Missstände in der Regierung und Verwaltung des Parlaments sowie politisches Fehlverhalten zu untersuchen.
Und wie wird abgestimmt?
In der Regel erfolgen die Abstimmungen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages via Handzeichen. In der dritten, also der finalen Lesung von Gesetzen erheben sich die Abgeordneten von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Das sitzungsleitende Mitglied des Bundestagspräsidiums erfragt dann jeweils die Position der Abgeordneten. Sollte nicht eindeutig sein, ob mehr Abgeordnete für oder gegen etwas stimmen, kommt es zum sogenannten Hammelsprung. Namentliche Abstimmungen via Stimmkarte werden in der Regel bei politisch umstrittenen Angelegenheiten oder auf Verlangen einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten abgehalten.