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Hammelsprung

Menschen laufen durch die Hammelsprung-Türen des Plenarsaals

Einmal hüpfen bitte: Ja, Nein oder Enthaltung. Zwischen diesen drei Türen müssen die Abgeordneten sich entscheiden. © DBT/Lichtblick/Achim Melde

Lasst euch nicht von dem Namen irritieren, der Begriff hat nichts mit Tieren zu tun. Der Hammelsprung ist eine besondere Abstimmungs- und Zählart im Deutschen Bundestag.

Steht keine namentliche Abstimmung auf dem Programm, dann wird im Bundestag per Handzeichen oder über das Prinzip „Aufstehen versus Sitzenbleiben“ abgestimmt. Die Abgeordneten werden in diesen beiden Fällen nicht einzeln gezählt, um die Mehrheit festzustellen. Das würde bei den vielen Abstimmungen im Bundestag viel zu lange dauern. Die Mehrheit wird „festgestellt“, und zwar vom Sitzungsvorstand – also dem Sitzungspräsidenten und zwei Schriftführern. Oft ist es nämlich deutlich erkennbar, für was die Mehrheit gestimmt hat.

Wenn allerdings der Sitzungsvorstand Zweifel am Ergebnis hat, kann er sich für einen Hammelsprung entscheiden. Ein Hammelsprung kann auch anstehen, wenn eine Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages anzweifelt. Diese ist nur gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

Und wo wird gesprungen?

Der Hammelsprung läuft so ab: Alle Abgeordneten verlassen zunächst den Plenarsaal und kommen anschließend durch eine von drei Türen wieder hinein. Über den drei Türen steht „Enthaltung“, „Ja“ und „Nein“. Wie viele Abgeordnete durch die jeweilige Tür kommen, das zählen jeweils zwei Schriftführer an jeder Tür. Das Ergebnis wird von dem Sitzungspräsidenten verkündet, und fertig ist der Hammelsprung.

Und wieso jetzt Hammelsprung?

Und wie kam man eigentlich auf den Namen? Der gehört fest zur parlamentarischen Alltagssprache, obwohl er es nie als Begriff in die Geschäftsordnung des Bundestages geschafft hat. Der Begriff wurde schon mit Einführung dieser Abstimmungsart 1874 im Reichstag der Kaiserzeit eingeführt, warum und woher der Begriff genau kommt, ist aber unklar.