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Bundestagspräsidium

Eine Collage zeigt fünf Personen, drei Frauen und zwei Männer, die in die Kamera lächeln.

Das Präsidium des 21. Deutschen Bundestages. © Inga Haar; picture alliance / foto2press | Steffen Proessdorf; Tobias Koch; Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion; Florian Gaertner

Was ist das Bundestagspräsidium?

Ein Präsidium findet man gewöhnlich in der Leitungsebene beziehungsweise der Spitze eines Hauses, einer Organisation oder einer Institution. So auch im Deutschen Bundestag: Der Bundestagspräsident/die Bundestagspräsidentin und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Alle zusammen sind für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

Der Bundestag selbst kann in dieser Zeit seine Leitungsebene nicht verändern, denn: Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.

Das Präsidium berät alle wichtigen Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen. Das heißt, es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der höheren Beamten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten. Das Bundestagspräsidium tritt hierzu normalerweise in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen.

Julia Klöckner (CDU/CSU) ist Präsidentin des Deutschen Bundestages und wurde am 25. März 2025 in dieses Amt gewählt.

Wer sitzt im Bundestagspräsidium?

Im Präsidium des 21. Deutschen Bundestages vertreten sind die Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) als Bundestagspräsidentin sowie Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke) als ihre Stellvertreter. Für die Fraktion der AfD wurde kein Stellvertreter gewählt.

Warum hat die AfD keinen Vertreter im Bundestagspräsidium?

Laut Geschäftsordnung des Bundestages steht zwar jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Präsidium zu, allerdings werden die Mitglieder von den Abgeordneten gewählt. Dazu braucht es im ersten und im zweiten Wahlgang eine absolute, in einem dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit.

Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, bestätigte diese Praxis im März 2022. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestages, die Wahl so auszugestalten, dass das Ergebnis zugunsten der AfD ausfalle, bestehe nicht, hieß es zur Begründung.