Kostenpauschale Die Diäten
Abgeordnete tragen als Volksvertreter eine große Verantwortung. Sie arbeiten im Parlament in Berlin und in ihrem Wahlkreis. Was sie monatlich dafür bekommen, nennt sich Abgeordnetenentschädigung oder auch Diäten.
Eine finanzielle Entschädigung für Parlamentarier gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 1906. Davor war die Mitgliedschaft im Parlament noch reine Ehrensache. Doch weil sich das Bundestagsmandat vom Zeit- und Arbeitsaufwand her zu einer Hauptbeschäftigung entwickelte, wurden die Diäten eingeführt. Früher waren sie bloß ein Ausgleich für Verdienstausfälle, heute entspricht die pauschale Entschädigung einem parlamentarischen Einkommen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Abgeordneten über die Höhe ihrer Diäten in den öffentlichen Plenarsitzungen debattieren und sie auch dort festlegen. Oft entsteht dabei der Eindruck, sie würden sich immer mehr Geld in die eigene Tasche stecken – aber nix da: Die Abgeordneten verzichten immer wieder auf eine Erhöhung ihrer Entschädigungen.
So viel gibt’s
Seit dem 1. Juli 2022 bekommen die Abgeordneten 10.323 Euro Entschädigung pro Monat, die sie natürlich versteuern müssen. Noch 2013 waren es übrigens 8.252 Euro. Darüber hinaus gibt es allerdings weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld. Die Diäten sind damit etwa so hoch wie das Maximalgehalt eines Fluglotsen und nicht ganz so hoch wie das Einkommen eines Vorsitzenden Richters beim Bundesgerichtshof. Unternehmensberater oder Börsenanalysten zum Beispiel verdienen mitunter deutlich mehr.
Allerdings: Das ist trotzdem eine Menge Geld. Die Idee dahinter: Ein Abgeordnetenmandat sollte jeder ausüben können, und zwar unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation. Das sieht schon das Grundgesetz so und bestimmt deshalb in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das bedeutet, es muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: für davor abhängig Beschäftigte genauso wie für Selbstständige oder Freiberufler. Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit allzu großen Verlusten verbunden sein, Abgeordneter zu werden. Auch wenn es irgendwo immer eine Grenze gibt. Die Entschädigung muss vor allem die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". So hat es das Bundesverfassungsgericht 1975 festgelegt.
Amtsausstattung on top
Zusätzlich zu den Diäten bekommen die Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale und eine sogenannte Amtsausstattung, die ihnen helfen sollen, ihr Mandat effektiv ausüben zu können. Durch die Kostenpauschale werden die Unterhaltungskosten von Wahlkreisbüros, Fahrtkosten im Wahlkreis, der Zweitwohnsitz in Berlin oder beispielsweise auch das Porto für Briefe und ähnliches gedeckt. Derzeit beträgt die Pauschale 4.305,46 Euro monatlich. Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Dafür kann ein Abgeordneter keinen Cent an Werbungskosten gesondert steuerlich geltend machen.
Eine Idee hinter der Pauschale: Die Finanzämter gehören zur Exekutive und sollen nicht kontrollieren müssen, welche Ausgaben ein Abgeordneter für sein Mandat braucht und welche nicht. Immerhin ist es das Parlament, das die Exekutive kontrolliert und nicht umgekehrt. Die Pauschale soll also dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats gerecht werden.
Zur Amtsausstattung hingegen zählen Sach- und Geldleistungen für Mitarbeiter und Reisen. Die Abgeordneten haben ein Anrecht auf ein möbliertes Büro im Bundestag für sich und ihre Mitarbeiter (derzeit 54 Quadratmeter), Kommunikationsgeräte inklusive. Obendrauf gibt’s eine Freikarte für die Deutsche Bahn und auch die Kosten für Inlandsflüge werden ihnen erstattet. Im Stadtgebiet von Berlin können die Parlamentarier zudem Dienstfahrzeuge nutzen. Im Wahlkreis müssen sie mit ihren eigenen Fahrzeugen fahren.
Nebeneinkünfte
Grundsätzlich dürfen Bundestagsabgeordnete auch Nebentätigkeiten nachgehen. Nach dem Abgeordnetengesetz müssen sie Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche "Interessenverknüpfungen" hinweisen können, veröffentlichen – allerdings nur, wenn die einzelne Tätigkeit 1.000 Euro im Monat beziehungsweise 10.000 Euro im Jahr übersteigt. Auch Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile sind anzeigepflichtig.
(Erstmals veröffentlicht: 06.05.2011)