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Bundestagspräsidentin Die Frau an der Spitze

Auch ein Parlament braucht jemanden, der die Dinge, die sich darin abspielen, im Griff hat. Im Bundestag ist dies der Bundestagspräsident oder, wie aktuell, die Bundestagspräsidentin. Was aber hat sie genau zu tun?

Portrait der Bundestagspräsidentin Bärbel Das

Die aktuelle Bundestagspräsidentin ist Bärbel Bas (SPD). © DBT / Tobias Koch

Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin ist der Chef oder die Chefin im Bundestag. Aktuell ist das in der 20. Wahlperiode Bärbel Bas von der SPD. Sie hat das zweithöchste Amt im Staate inne, gleich nach dem Bundespräsidenten und noch vor dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin. Denn die Bundestagspräsidentin steht ja immerhin an der Spitze des Gremiums, das Gesetze verabschiedet. Der Bundestag ist außerdem das einzige Verfassungsorgan (also in der Verfassung festgeschriebene Organ des Staates), das vom Volk direkt gewählt wird.

Die Aufgaben der Bundestagspräsidentin

Aber was genau macht die Bundestagspräsidentin?

  • Sie hat die Leitungs- und Ordnungsgewalt in den Plenarsitzungen des Bundestages,

  • sie repräsentiert den Bundestag und vertritt ihn nach außen,

  • sie übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Bundestages aus,

  • sie führt den Vorsitz in den Führungs- und Lenkungsgremien des Bundestages,

  • sie ist Dienstherrin aller Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung.

Sie leitet die Sitzungen – was heißt das genau?

Die Bundestagspräsidentin eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednerinnen und Rednern das Wort. Außerdem sorgt die Präsidentin für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen.

Sie kann und muss auch eingreifen. Sollte ein Abgeordneter im Laufe einer hitzigen Diskussion gegen die Regeln verstoßen, kann die Präsidentin ihm das Wort entziehen oder ihn sogar für maximal 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Ganz wichtig dabei: Als Leiterin der Plenarsitzung muss sie immer neutral und unparteiisch sein. Sie darf sich also auch nicht auf die Seite ihrer eigenen Fraktion schlagen.

Die Vizepräsidenten

Bei der Leitung der Debatten bekommt die Präsidentin Unterstützung, nämlich von ihren Vizepräsidenten: Mit denen wechselt sie sich in der Regel alle zwei Stunden ab – ein Sitzungstag kann nämlich schon mal von morgens um 9 Uhr bis tief in die Nacht gehen. Der Vize, der gerade dran ist, ist für diese Zeit der „amtierende Präsident“ und hat damit die gleichen Rechte wie der Chef des Hohen Hauses.

Vertretung nach außen …

Die Bundestagspräsidentin vertritt das Parlament auch nach außen: Sie wird zu Staatsempfängen eingeladen, hält Reden bei wichtigen politischen und gesellschaftlichen Anlässen und achtet auf die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder.

… und nach innen

Die Präsidentin steht auch an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Sie ist die oberste Dienstherrin der rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestages und übt die Polizeigewalt und das Hausrecht in den Gebäuden des Parlaments aus. Der Bundestag hat übrigens eine eigene Polizei.

In den Sitzungswochen tritt das Präsidium – also die Präsidentin und ihre Vizes – regelmäßig zusammen, um Angelegenheiten zur Leitung des Hauses zu besprechen. Dabei ist auch der „Direktor beim Deutschen Bundestag“ anwesend, der die Verwaltung des Bundestages leitet.

Das ist nun alles ganz schön viel Arbeit für einen einzelnen Menschen. Deswegen wird die Bundestagspräsidentin nicht nur von ihren Vizepräsidenten unterstützt, sondern auch vom Ältestenrat.

Wie wird man Bundestagspräsident?

Die Abgeordneten wählen den Bundestagspräsidenten direkt in der ersten Sitzung des neuen Parlaments nach einer Bundestagswahl, diese nennt man konstituierende Sitzung.

Das ist in Artikel 40 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Näheres zum Wahlverfahren findet sich in der Geschäftsordnung des Bundestages. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit dem Ablauf der Wahlperiode. Eine Abwahl des Bundestagspräsidenten ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

Traditionell wird der Bundestagspräsident von der stärksten Fraktion im Parlament gestellt und erhält in der Regel bei der geheimen Wahl auch Stimmen von vielen Abgeordneten anderer Fraktionen.

Erreicht der Kandidat jedoch die absolute Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten nicht im ersten Wahlgang, dann kommt es zu einem zweiten Wahlgang, unter Umständen mit neuen Bewerbern. Erhält auch diesmal kein Bewerber die absolute Mehrheit, kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in einen dritten Wahlgang, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Für die 20. Legislaturperiode wählten die Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) zur Bundestagspräsidentin, und zwar am 26. Oktober 2021.

(ah/mm)

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