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Verfassungsorgane

Illustration: Bundesadler mit inneren Organen

© Ronny Pietsch

Der Mensch hat Herz, Leber, Niere, Lunge, Milz als lebenswichtige Organe – die Bundesrepublik Deutschland hat den Bundespräsidenten, den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht als ständige fünf Verfassungsorgane. Dazu kommen mit dem Gemeinsamen Ausschuss und der Bundesversammlung noch zwei sogenannte nichtständige Verfassungsorgane. Diese gibt es nur bei Bedarf, wenn beispielsweise ein Bundespräsident gewählt werden muss (Bundesversammlung).

Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. Deren Rechte und Pflichten sind im Grundgesetz verankert – denn sie sind für den Staat genauso überlebensnotwendig wie für uns Herz und Co.