Petitionen Bitten und Beschwerden ans Parlament - so geht's
Jedermann kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden - auch Jugendliche und Kinder. Das Mittel dazu ist die "Petition", die garantiert beantwortet wird. Wir erklären, wie das läuft.
Mit so einer Petition kann man sich auf direktem Wege beschweren oder aber auch Verbesserungsvorschläge einbringen. Und das kann jeder - auch ihr. Denn laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat "jedermann" das Recht, "sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Jedermann heißt tatsächlich jedermann, auch Kinder und Jugendliche können sich melden.
Diese Bitten oder Beschwerden heißen Petitionen und wer diese einreicht, ist ein Petent. Das Wort stammt aus dem Latinischen, wo "petere" für "erstreben, erbitten, verlangen, zu erreichen suchen" steht. Jährlich gehen im Schnitt 17.000 Petitionen beim Bundestag ein, und jeder bekommt auf alle Fälle eine Antwort. Ob der Bundestag alle Wünsche erfüllen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Wale und weiß lackierte Autos
Dabei ist die Palette der Anliegen breit: von der Beschwerde, das Wohngeld sei nicht richtig berechnet worden, über die Bitte, ein Gesetz zum besseren Schutz von Walen zu erlassen, bis hin zu skurillen Wünschen wie der Forderung, dass alle Autos in Deutschland weiß lackiert werden sollten.
Wichtig zu wissen: Der Bundestag kann sich nur um Anliegen kümmern, die die Gesetzgebung des Bundes betreffen und die dazu gehörenden Behörden. Wenn es um Angelegenheiten der Bundesländer geht, muss man sich mit seiner Petition dorthin wenden. Und wenn es sich um Wünsche handelt, mit denen der Gesetzgeber so gar nichts zu tun hat, dann kommt ein freundliches Schreiben zurück, das sinngemäß lautet: Sorry, aber da können wir nichts tun.
Seit September 2005 kann man seine Bitte oder Beschwerde über das Internet platzieren – denn seitdem gibt es, nach schottischem Vorbild, so genannte E- oder Online-Petitionen. Die werden direkt im Internet eingereicht. Wie das geht? Das lest ihr hier – und dann ran an den PC und her mit eurer Meinung!
Wie funktioniert das Ganze?
Im Forum könnt ihr – nach eurer Registrierung – zu schon existierenden Petitionen mitdiskutieren. Umwelt, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien... Petitionen gibt es praktisch zu allem. Besonders bei brisanten Themen kommen Petitionen intensiv zum Einsatz.
Ihr wollt euch selbst ein Bild davon machen? Auf der Unterzeichnungsplattform des Bundestages findet ihr alle noch laufenden und bereits abgeschlossenen Petitionen. Außerdem könnt ihr verfolgen, welche Petitionen gerade dem Parlament zur Prüfung vorliegen.
Anonym geht nichts
Wer selbst eine Petition einreichen oder eine andere unterstützen möchte, der braucht zuerst ein eigenes Benutzerkonto. Benötigt wird dabei, neben Vor- und Nachname, auch noch die persönliche Anschrift. Warum? Ganz einfach: Um sicher zu gehen, dass hinter jeder Petition eine echte Person steckt. Allerdings werden diese persönlichen Daten anderen Nutzern natürlich nicht angezeigt. Ihr könnt euch im Benutzerkonto auch ein Pseudonym zulegen. Wenn ihr dann eine öffentliche Petition mit unterzeichnet, könnt ihr jedes Mal entscheiden, ob euer richtiger Name angezeigt werden soll oder euer Pseudonym.
Ist man registriert und angemeldet, dann kann es auch schon losgehen. Jetzt muss man sich nur noch entscheiden, welchen der folgenden beiden Wege man geht:
Variante 1: selbst einreichen
In maximal sieben Schritten kann man sein Anliegen dem Petitionsausschuss übermitteln. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat ein persönliches Anliegen und teilt dies via Einzelpetition direkt dem Petitionsausschuss mit. Oder man verfasst eine öffentliche Petition. Dann werden das Anliegen und die Begründung der Petition gegebenenfalls nach Prüfung im Internet veröffentlicht, ebenso der Name des Petenten – also der Person, die die Petition einreicht. Andere können das Anliegen dann als "Mitzeichner" unterstützen.
Gewinnt ein Petent mehr als 50.000 Unterstützer, laden die Mitglieder des Ausschusses ihn in der Regel in eine öffentliche Sitzung ein. Das Parlamentsfernsehen überträgt diese Anhörung normalerweise, im Internet kann man sie auf bundestag.de sehen oder später in der Mediathek abrufen.
Praktisch funktioniert das Einreichen beider Petitionsformen fast identisch: Zunächst gibt man seine persönlichen Daten an. Anschließend muss man bei Einzelpetitionen Auskunft darüber geben, ob man die Petition in Vertretung eines anderen einreicht – bei öffentlichen Petitionen entfällt dieser Schritt. Anschließend muss die Petition noch konkretisiert werden, um dem zuständigen Ausschuss im Bundestag die Arbeit zu erleichtern. Abschließend klickt man auf den Button "Petition absenden" und erhält eine Bestätigungsmail. Wenn man den dort eingefügten Link anklickt, wird die Petition automatisch an den Petitionsausschuss weitergeleitet.
Variante 2: mitzeichnen und unterstützen
Auch hier gilt wieder: Ohne Anmeldung geht nichts. Durchs Anklicken einer bestimmten Petition kommt man zu dem Link zum Mitzeichnen, unter dem man seinen Vor- und Nachnamen eintragen muss. Als Bestätigung der Mitzeichnung erhält man zum Schluss eine E-Mail. Darin: ein Link. Klickt man auf den, ist die Mitzeichnung perfekt. Übrigens: Auf gleichem Weg kann man einer Petition die Unterstützung auch wieder entziehen und die Mitzeichnung entfernen.
Und dann?
Und was passiert mit deiner Petition, nachdem du sie abgeschickt hast? Sie landet im Petitionsausschuss. Der prüft erst einmal, ob das Anliegen auf direktem Weg zu klären ist, also etwa mit einem Telefonat.
Ansonsten schickt er die Petition an die Bundesregierung und bittet sie, dazu Stellung zu nehmen. Allein deshalb hat jede Petition bereits in gewissem Maße Erfolg: Die Abgeordneten und die Beamten in der Regierung müssen sich mit deinem Anliegen beschäftigen.
Die Petitionen kommen dann – meist gebündelt – auch auf die Tagesordnung des Plenums, also der Vollversammlung der Abgeordneten. Diese diskutieren in Einzelfällen darüber. Eine Mehrheit kann beschließen, dass dein Anliegen weiterverfolgt werden sollte. Dann ist wieder die Regierung am Zuge. Sie ist verpflichtet, sich dazu zu äußern.
Natürlich informieren wir euch auf mitmischen.de regelmäßig über für Jugendliche besonders interessante Petitionen.