Sitzungswoche vom 27. bis zum 31. Januar 2025 Diese Woche im Bundestag
In der ersten Sitzungswoche im Jahr 2025 wird der Deutsche Bundestag mit einer Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern. Außerdem wird darüber abgestimmt, Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation offiziell als Opfergruppe des NS-Regimes anzuerkennen. Außerdem werden die Abgeordneten über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zum Abzug aus Afghanistan diskutieren sowie über die Forderung der AfD-Fraktion, das Amt des Queer-Beauftragten der Bundesregierung abzuschaffen, abstimmen. Des Weiteren wird zum ersten Mal über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beraten.

Mit einer Gedenkstunde erinnert der Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus und wird in der ersten Sitzungswoche des Jahres 2025 über viele weitere Themen diskutieren und abstimmen. © DBT/Janine Schmitz/photothek; picture alliance/dpa | Sascha Lotz; IMAGO / photothek; picture alliance / dpa | Maurizio Gambarini
Gedenkstunde
Mit einer Gedenkstunde erinnert der Deutsche Bundestag am Mittwoch, 29. Januar, an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945. Traditionell gedenkt das Parlament rund um den Jahrestag mit einer Veranstaltung im Plenarsaal der Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden. Die diesjährige Gedenkstunde steht im Zeichen des 80. Jahrestages der Auschwitz-Befreiung. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eröffnet die Gedenkstunde um 12 Uhr mit einer Ansprache. Im Anschluss werden Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sowie der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman zwei Reden halten.
Regierungserklärung zu aktuellen innenpolitischen Themen
Das Plenargeschehen der ersten Sitzungswoche im Jahr 2025 beginnt am Mittwoch, 29. Januar, kurz nach 14 Uhr mit einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu aktuellen innenpolitischen Themen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat zur Regierungserklärung des Kanzlers zwei Entschließungsanträge eingebracht, über die namentlich entschieden werden soll. Zur Abstimmung steht außerdem ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion sowie ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion.
Die beiden Entschließungsanträge der Union fordern eine Reihe von zuwanderungspolitischen Sofortmaßnahmen. So setzt sich die CDU/CSU für dauerhafte Grenzkontrollen an allen deutschen Staatsgrenzen ein. Auf ausnahmslos alle Versuche illegaler Einreisen müsse mit Zurückweisung reagiert werden, heißt es in dem ersten Antrag. „Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freien Fuß sein“, heißt es darin weiter. Der zweite Antrag enthält insgesamt 27 Forderungen für eine „wirksame Stärkung der inneren Sicherheit“. Genannt werden Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, etwa eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen, oder Strafverschärfungen für verschiedene Delikte. Die Union fordert außerdem ein Ausreisearrest für all jene, die „nicht freiwillig“ ausreisen oder abgeschoben werden können.
Die AfD zielt mit ihren Forderungen teils in dieselbe Richtung wie die Union. Auch sie fordert Grenzkontrollen in Deutschland und befürwortet dabei zudem die Errichtung von Grenzzäunen. Darüber hinaus setzt sich die AfD für eine Verkürzung der Verfahrensdauern in Asylverfahren ein und möchte die Möglichkeiten von Ausreisegewahrsam ausweiten.
Die FDP fordert in ihrem Entschließungsantrag die Stärkung des EU-Außengrenzenschutzes und die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Darüber hinaus tritt auch sie für eine „Abschiebehaft“ und für mehr Befugnisse für die Bundespolizei ein. Die Innenministerin solle zudem unverzüglich entlassen werden, heißt es in dem Antrag.
Befragung der Bundesregierung (BMEL und BMZ)
Weiter geht es dann mit der Regierungsbefragung. Dieses Mal stellen sich Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie Bundesminister für Bildung und Forschung, und Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Fragen der Abgeordneten.
Aktuelle Stunde: Wirtschaftswende
Ebenfalls am Mittwoch, 30. Januar, findet auf Verlangen der FDP-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende“ statt.
Antisemitismus an Schulen und Hochschulen
Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ angekündigt. Nach der Debatte ist die sofortige Abstimmung geplant.
Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation
In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Bundesregierung auf, die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zu intensivieren. Im Anschluss an die Debatte stimmt der Bundestag über den Antrag ab.
Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen seien Ausdruck der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, heißt es im Antrag. Diese Menschen seien als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen.
Die Fraktionen fordern außerdem in dem Antrag, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Darüber hinaus fordern die vier Fraktionen die Bundesregierung auf, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen.
Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2025
Am Donnerstag, den 30. Januar, wird Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Regierungserklärung abgeben, deren Grundlage der Jahreswirtschaftsbericht 2025 sein soll.
Vereinbarte Debatten: Abschluss Beweisaufnahme 1. UA (Afghanistan) und 2. UA (Atomausstieg)
Die Beweisaufnahme im Afghanistan-Untersuchungsausschuss (1. Untersuchungsausschuss) ist abgeschlossen. Hierzu findet eine Vereinbarte Debatte am Donnerstag, den 30. Januar, statt. Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Der Ausschuss hatte den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung, die im Betrachtungszeitraum Februar 2020 bis September 2021 im Amt war, einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen.
Ebenfalls am Donnerstag wird es eine Vereinbarte Debatte anlässlich des Abschlusses der Beweisaufnahme im 2. Untersuchungsausschuss (Atomausstieg) geben. Dieser Untersuchungsausschuss hat sich mit den staatlichen Entscheidungsprozessen zur Anpassung der nationalen Energieversorgung an die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderte Versorgungslage befasst.
Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild von den Entscheidungsprozessen sowie deren Kommunikation an den Bundestag und an die Öffentlichkeit zu verschaffen. Dies gilt vor allem für die Entscheidungen über einen möglichen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Untersucht wurde der Zeitraum seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 4. Juli 2024.
Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD
Ebenfalls am Donnerstag, 30. Januar, befasst sich der Bundestag mit zwei Gruppenanträgen, die beide auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zielen.
Der erste Antrag mit 113 Verfassern verlangt, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist. In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, nach Grundgesetz-Artikel 21 Absatz 4 allein beim Bundesverfassungsgericht liege. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, seien Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. „Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist“, heißt es in der Begründung weiter. Danach soll der Bundestag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD anstrengen, „um dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen“. Vorgeworfen wird der AfD in der Begründung unter anderem, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wenden.
Der zweite Antrag stammt von einer Gruppe von 43 Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser zielt auf die Prüfung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Verbotsantrags gegen die AfD. Es bestünden erhebliche Anzeichen dafür, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) darauf ausgehe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, und damit die Voraussetzungen eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht erfülle, heißt es in der Vorlage.
Schutz der Bundestagswahl vor ausländischer Einflussnahme
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Donnerstag, 30. Januar, auf Verlangen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einer Aktuellen Stunde damit, wie die Bundestagswahl effektiv vor ausländischer Einflussnahme geschützt werden kann.
Bundeswehreinsätze
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 30. Januar, über die vorzeitige Verlängerung von vier Mandaten für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Hierbei geht es um die Beteiligung an der EU-geführten Operation „Eunavfor Aspides“ im Roten Meer, die Beteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission „Unmiss“ im Südsudan, die Beteiligung an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ sowie die Beteiligung an der durch die Europäische Union geführten Mittelmeer-Operation „Eunavfor Med Irini“.
Initiativen zur Beendigung des Ukraine-Krieges
Die Gruppe BSW hat einen Antrag mit dem Titel „Diplomatie statt Taurus-Marschflugkörper – Initiativen zur Beendigung des Ukraine-Krieges unterstützen“ eingebracht. Darin fordert die Gruppe die Bundesregierung unter anderem auf, „diplomatische Initiativen zur Beendigung des Krieges zwischen Russland und der Ukraine tatkräftig zu unterstützen, statt den Krieg durch immer umfangreichere Waffenlieferungen zu verlängern und dafür in immer größerem Umfang deutsches Steuergeld bereitzustellen“. Außerdem solle die Bundesregierung Russland und die Ukraine zur Aufnahme von Gesprächen über einen sofortigen Waffenstillstand drängen und „die weitere Unterstützung der Ukraine von der Verhandlungsbereitschaft der Regierung Selenskyj sowie der Rücknahme des Dekrets, das Verhandlungen mit Russland verbietet, abhängig zu machen“.
Zustrombegrenzungsgesetz
Am Freitag, den 31. Januar, stimmt der Bundestag namentlich über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU-Fraktion ab. Die CDU/CSU dringt in ihrem Gesetzentwurf auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Danach solle das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes“ festgelegt werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.
Außerdem soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“. Die Regelung soll den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen. Als „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ solle die Regelung auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.
Die Maßnahmen dienen der Fraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Bundestag stimmt am Freitag, den 31. Januar, über zwei Anträge der AfD-Fraktion ab. In dem einen Antrag fordert die AfD-Fraktion, das Amt des Queer-Beauftragten der Bundesregierung abzuschaffen. Im zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Informationen mit werbendem Charakter für sogenannte Pubertätsblocker und Hormonbehandlungen von Kindern und Jugendlichen nicht weiter verbreitet werden sollen.
Außerdem steht ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abstimmung. Dieser sieht vor, dass jemand grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden soll, wenn er „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung einer Geschlechtsanpassung (Transition) oder die Gabe von Pubertätsblockern als Vorstufe einer Transition bei Minderjährigen erbringt“. In bestimmten Fällen, „wenn die minderjährige Person ihre Fortpflanzungsfähigkeit verliert oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird“, soll der Strafrahmen laut Entwurf zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen. Die Werbung will die AfD-Fraktion mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wissen.
In einem weiteren Antrag, der nicht zur Abstimmung steht, fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbindet und damit verbunden geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen untersagt.
Aktuelle Stunde: Magdeburg und Aschaffenburg – Hintergründe und Konsequenzen
Am Freitagnachmittag wird der Bundestag in einer Aktuellen Stunde die tödlichen Anschläge in Magdeburg und Aschaffenburg, die Hintergründe der dieser und mögliche Konsequenzen diskutieren.
Das waren einige Themen dieser Sitzungswoche. Über den aktuellen Stand halten wir euch weiter auf dem Laufenden. Die Tagesordnung des Bundestages findet ihr wie gewohnt auf bundestag.de. Dort sind auch weitere Dokumente verlinkt sowie Änderungen in den Abläufen vermerkt.
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