Digitales Wenn Spielzeuge spionieren
Eric Matt
Digitale Spielzeuge, die illegal Kinder abhören und Fotos versenden? Das gibt es. Wie sie damit umgehe, wollte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. Die antwortet und erwähnt eine Puppe, einen Roboter und einen ferngesteuerten Panzer.
Eine Kinderpuppe, die zum Einschlafen ein Märchen erzählt, ein Spielroboter, der Fragen beantworten kann oder ein ferngesteuertes Fahrzeug, das Bilder aufnimmt. Was sich nach einem Traum für jedes Kind anhört, kann sich schnell zum Albtraum der Eltern entwickeln. Nämlich dann, wenn das Spielzeug plötzlich zum Abhörgerät wird, das Ton- und Bildaufnahmen über eine Internetverbindung versenden kann.
Ein solches Produkt nennt sich „vernetztes Spielzeug“ und kann unter bestimmten Bedingungen in Deutschland als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft werden.
Wie viele solcher vernetzter Spielzeuge wurden seit 2017 verboten? Das wollte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen.
Was ist eine verbotene Sendeanlage?
Ganz normale Alltagsgegenstände können Sendeanlagen sein: So sind beispielsweise eine Smartwatch oder eine Digitalkamera mit Kamera oder Mikrofon ausgestattet und können sich mit dem Internet verbinden. Oftmals ist dies auch bei modernen Spielzeugen der Fall.
Verboten sind diese vernetzten Spielzeuge, wenn sie Fotos oder Audio-Aufnahmen versenden können. Wenn diese Spielzeuge durch ihr Aussehen einen anderen Gegenstand „vortäuschen“, zeitgleich aber illegal Aufnahmen machen, gelten sie in Deutschland als „verbotene Sendeanlage“.
In Deutschland prüft die Bundesnetzagentur in Bonn vernetztes Spielzeug und stuft es gegebenenfalls als verboten ein.
FDP: Risiken und Chancen
Durch technologischen Fortschritt würden immer mehr Spielzeuge die Möglichkeit bieten, „über die Vernetzung mit dem Internet eine zusätzliche Ebene der Interaktion zu eröffnen“, schreibt die FDP-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage. Dies sei grundsätzlich positiv. Dennoch müsse sichergestellt sein, „dass die Spielzeuge nicht in die Privatsphäre von Kindern eingreifen“.
Ebenso sei von Interesse, „wie die Bundesregierung Potenziale vernetzter, spielerischer Ansätze beispielsweise in der Bildung einschätzt und nutzt“.
Bundesregierung: Puppe, Roboter und Panzer
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass seit 2017 „drei Spielzeuge als verbotene Sendeanlage eingestuft worden“ seien. Dazu zählten eine Puppe, ein Roboter und ein ferngesteuerter Panzer.
Ebenso konnten Prüfer Smartwatches für Kinder ausfindig machen, „welche zum unbemerkten Abhören der Kinder und in der Nähe des Kindes stehender Personen geeignet waren“.
Um Bürgerinnen und Bürger über vernetzte Spielzeuge aufzuklären, habe „das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum von 2015 bis 2019 jährlich fünf Millionen Euro“ ausgegeben. Das Geld floss in den sogenannten Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentralen, die sich speziell auch der Frage „Vernetztes Kinderspielzeug – Datenrisiko in Kinderhand?“ widmeten.
Wie viele Menschen bisher durch illegales, vernetztes Spielzeug zu Leidtragenden wurden, sei jedoch nicht genau ermittelbar, so die Regierung. Seit 2017 habe es aber neun Strafanzeigen wegen vernetzten Spielzeuges und zwölf wegen vernetzter Kinder-Smartwatches gegeben. Besonders viele Angebote zu vernetztem Spielzeug und vernetzten Smartwatches gebe es auf Amazon, eBay und bei eBay Kleinanzeigen.
An der Erforschung der „Gamification“ habe sich die Bundesregierung außerdem beteiligt. Gamification bedeutet, dass sich Kinder durch digitales und analoges Spielen weiterentwickeln und dazulernen. Hierfür hat die Bundesregierung seit 2015 über zehn Millionen Euro ausgegeben.
Eric Matt
... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.