Kleine Anfrage
Es gibt Themen, da hat man eine Menge Fragen. Im Bundestag können in diesem Fall Fraktionen oder aber Abgeordnete in Fraktionsstärke – also mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier – eine Kleine Anfrage stellen. Das geschieht schriftlich und zu einem bestimmten Sachverhalt. Und der Name trügt, eine Kleine Anfrage kann aus hundert Einzelfragen bestehen, es gibt grundsätzlich keine Höchstzahl an Fragen. Was die Kleine Anfrage dann von der Großen Anfrage, die es auch gibt, unterscheidet? Kleine Anfragen werden zwar genau wie Große Anfragen von der Bundesregierung schriftlich als öffentliche Bundestagsdrucksache beantwortet, im Gegensatz zu der Antwort bei der Großen Anfrage können die Abgeordneten die Antwort auf eine Kleine Anfrage nicht im Plenum beraten. Im Alltag nutzt vor allem die Opposition die Instrument von Kleiner und Großer Anfrage, um die Bundesregierung zu kontrollieren und Informationen zu erhalten.