Gesetzentwürfe Mehr Selbstbestimmung für Transidente?
Diana Podoynitsyn
Das sogenannte Transsexuellengesetz erlaubt es Menschen, ihr Geschlecht im Geburtsregister zu ändern. FDP und Grüne halten es allerdings für veraltet und wollen es abschaffen. Sie haben alternative Vorschläge vorgelegt.
Manche Menschen wurden als Mann geboren, sind aber eine Frau. Oder umgekehrt. Transsexualität nannte man das früher. Viele benutzen inzwischen allerdings stattdessen den Begriff Transidentität, weil es in erster Linie um die Identität eines Menschen geht, nicht um die Sexualität.
Seit 1981 gibt es das Transsexuellengesetz. Seitdem haben transidente Menschen prinzipiell die Möglichkeit, ihre Geschlechtszugehörigkeit offiziell zu ändern. Allerdings kritisieren Interessenverbände seit Jahren, das Gesetz sei veraltet und müsse dringend reformiert werden.
Die Fraktionen von FDP und Grünen haben nun ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Abschaffung des Transsexuellengesetzes vorsehen. Stattdessen wollen sie ein neues „Selbstbestimmungsgesetz“ einführen. Die Entwürfe wurden kürzlich gemeinsam mit einem Antrag der Linken erstmals im Plenum debattiert.
Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Das Transsexuellengesetz von 1981 sieht zwei Möglichkeiten vor, die Geschlechtszugehörigkeit zu ändern: entweder eine Anpassung des Vornamens oder eine Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtsregister. Dafür sind Gutachten von Sachverständigen nötig, über das Verfahren entscheidet letztlich ein Gericht.
Zwischen 1982 und 2011 hat sich das Bundesverfassungsgericht sechsmal mit dem Gesetz beschäftigt und einzelne Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde zum Beispiel die Vorschrift für ungültig erklärt, dass eine Operation an den äußeren Geschlechtsmerkmalen nötig sei, um das Geschlecht rechtlich ändern zu können.
Die letzte Gesetzesänderung, die aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hervorging, erfolgte 2019. Der Deutsche Bundestag änderte das Personenstandsgesetz: Seit 1. Januar letzten Jahres darf man beim Geschlechtseintrag statt „männlich“ oder „weiblich“ auch „divers“ angeben. Man sieht das Wort "divers" inzwischen auch zum Beispiel bei Stellenanzeigen häufig.
Was kritisieren Grüne und FDP?
Der Gesetzentwurf der Grünen beginnt mit den Worten: „Das Transsexuellengesetz ist fast 40 Jahre alt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es stellt für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen.“
Konkret kritisiert die Fraktion vor allem die Regelung, dass ein Gericht über die Änderung des Geschlechtseintrages entscheidet und dass dafür ein ärztliches Attest notwendig ist.
Das beanstandet auch die FDP in ihrem Gesetzentwurf: „Die Begutachtung durch Sachverständige wird von den antragstellenden Personen häufig als entwürdigend empfunden. Das Verfahren der Namensänderung und der formellen Geschlechtsanpassung kann mehrere Monate oder Jahre dauern und ist für die antragstellenden Personen oft psychisch belastend. Die Verfahrenskosten von bis zu mehreren tausend Euro müssen häufig selbst getragen werden.“
In Zukunft, das fordern sowohl FDP als auch Grüne, solle es ausreichen, wenn eine transidente Person beim Standesamt angibt, dass sie ihren Namen ändern lassen möchte.
Gute Beratung und Schutz vor Diskriminierung
Darüber hinaus wollen FDP und Grüne ein Beratungsangebot einführen, das über die ärztliche Aufklärung hinausgehen und individuell, ergebnisoffen sowie auf Wunsch anonym sein soll.
Um Diskriminierung vorzubeugen, fordern sie außerdem ein stärkeres Offenbarungsverbot. Das bedeutet, dass niemand das Recht hat, das frühere Geschlecht einer Person ohne ihre Erlaubnis auszukundschaften oder anderen zu offenbaren. Die Änderung eines Geschlechtseintrages oder Namens soll also nicht gespeichert und nicht weitergegeben werden dürfen.
Keine Operationen mehr an Kindern
Wenn ein Kind „intergeschlechtlich“ geboren wird, also mit männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen, wurde es früher in der Regel gleich nach der Geburt operiert. Teile der Geschlechtsorgane wurden entfernt, so dass es biologisch entweder ein Junge oder ein Mädchen wurde. Teilweise wird das noch heute so gemacht, obwohl Kritiker sagen, dass man besser warten solle, bis das Kind älter sei und selbst entscheiden könne, als welches Geschlecht es sich empfindet.
FDP und Grüne wollen nun diese genitalverändernden Operationen an Kindern verbieten – auch dann, wenn die Eltern die Operation wollen. Ab einem Alter von 14 Jahren sollen die Kinder selbst über die Operation bestimmen dürfen, auch ohne Erlaubnis ihrer Eltern.
Die Linke fordert Entschädigungen für Transidente
Die Linke spricht sich in ihrem Antrag für eine Entschädigung all derjenigen aus, die unter den bisherigen Regelungen gelitten haben. Das seien zum Beispiel Kinder, die frühzeitig operiert worden seien. Oder Erwachsene, die sich hätten operieren lassen, weil sie sonst ihren Geschlechtseintrag nicht hätten ändern können. Die Fraktion spricht in dem Zusammenhang von „Zwangssterilisierungen“.
In ihrem Antrag fordert die Linke eine Entschuldigung des Bundestages „für die begangenen Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen“ und einen Gesetzentwurf für Entschädigungsleistungen.
Die Gesetzentwürfe von FDP und Grünen wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Mit dem Antrag der Linken wird sich der Rechtsausschuss weiter befassen.
Die Debatte seht ihr hier im Video:
Diana Podoynitsyn
lebt in Trier. In ihrer Freizeit engagiert sie sich in der Kommunalpolitik, bei "Demokratie leben!" sowie im Altersheim. Sie liest und philosophiert gern. Manchmal gestikuliert sie so stark, dass ihre Mitmenschen lieber Abstand zu ihr halten.