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Countdown In Sicht: Die Bundestagswahl

Am 26. September 2021 wählen die Deutschen den nächsten Bundestag. Alles Wichtige, das ihr sonst noch wissen müsst, erfahrt ihr hier.

Junge Frau schaut neugierig in die Zukunft

Blick in die Zukunft: Nächstes Jahr steht ein politisches Großereignis an. © shutterstock.com/Khosro

Der Bundestag ist das Parlament Deutschlands. Er ist unsere Volksvertretung. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, werden von den deutschen Bürgern gewählt – in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Die Abgeordneten treffen wichtige Entscheidungen für uns alle. So wählen sie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und beschließen neue Gesetze oder ändern bestehende Gesetze. Sie bestimmen auch, wie viel Geld die Bundesregierung für was genau ausgeben darf und kontrollieren die Regierung.

Banner zur Bundestagswahl mit Text 'Deine Bundestagswahl 2021' © DBT, Grafik: Ronny Pietsch

Dieses Jahr ist es wieder soweit: Deutschland wählt den 20. Deutschen Bundestag.

Wann wird gewählt?

Seit Dezember 2020 steht er fest, der Wahltermin: Am Sonntag, den 26. September 2021, wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Das hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bekannt gegeben. Der Termin konnte nur zwischen dem 25. August und dem 24. Oktober liegen. Warum? Weil das Grundgesetz einen Zeitrahmen vorgibt, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Nämlich frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der aktuellen Wahlperiode. Und die hat am 24. Oktober 2017 begonnen.

Der Wahltag ist immer ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag. So steht es im Bundeswahlgesetz.

Wer tritt zur Wahl an?

Das wissen wir noch nicht genau. Der Auswahlprozess vorab läuft gerade und ist ein bisschen kompliziert.

Bei der Bundestagswahl wählen die Wähler mit der sogenannten Erststimme einen Direktkandidaten für ihren Wahlkreis. Wer für ein solches Direktmandat kandidiert, muss nicht unbedingt Mitglied einer Partei sein. Viele sind es aber. Mehr über die Voraussetzungen für eine Kandidatur erfahrt ihr hier.

Mit der Zweitstimme wählen die Bürger eine Partei. Die Parteien stellen Landeslisten mit Kandidaten auf. Dafür kommen zunächst Vertreterversammlungen der Parteien zusammen. Das dürfen sie frühestens 29 Monate nach dem Beginn der aktuellen Wahlperiode tun – in diesem Fall: ab 25. März 2020. Mit der Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerben dürfen sie dann frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode beginnen – diesmal ab 25. Juni 2020. Das alles regelt das Bundeswahlgesetz.

Die Parteien sind also noch mitten drin im Auswahlprozess. Übrigens muss der Bundeswahlausschuss auch noch formal feststellen, welche Parteien an der Wahl teilnehmen dürfen. Diese werden nach strengen Kriterien geprüft. Wer etwa die Demokratie abschaffen möchte, darf zum Beispiel nicht antreten. Spätestens am 79. Tag vor der Wahl gibt es grünes Licht für alle, die mitmachen dürfen.

Wer hilft bei der Wahl?

Die deutschen Bürger wählen nicht nur die Abgeordneten des Bundestages, sondern sie organisieren die Wahl auch zu großen Teilen selbst. Ohne die tausenden freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre der Organisationsaufwand am Wahltag nämlich gar nicht zu stemmen.

Als Wahlhelfer kann man erstens unmittelbar zum Gelingen der Wahl beitragen, zweitens erlebt man hautnah, wie unser Wahlsystem funktioniert. Ein wirklich spannender Job also. Wie er im Einzelnen aussieht, erfahrt ihr hier.

Wer wahlberechtigt ist, kann sich bei seiner Gemeinde freiwilllig melden – auch jetzt schon.

Wer passt auf, dass alles korrekt abläuft?

Das macht der Bundeswahlleiter. Er bekommt dabei Unterstützung vom Bundeswahlausschuss. Der Bundeswahlleiter wird vom Bundesinnenminister ernannt. Traditionell übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes diese Aufgabe.

Auf seiner Internetseite findet ihr noch mehr Infos zur Bundestagswahl 2021.

Und hier kann man einen Comic zur Bundestagswahl bestellen.

(jk)

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