Kinderkommission Ansprechpartner für Jugendliche im Parlament
Sie vertritt die Interessen von Jugendlichen und Kindern im Parlament: die Kinderkommission. Ende März hat sie sich gegründet. Was ihre Aufgaben sind und wie ihr sie erreichen könnt, erfahrt ihr hier.

Ob Kita, Schule, Ausbildung, Hochschule oder Freizeit: Junge Menschen haben besondere Interessen und Bedürfnisse. Sie werden im Parlament von der Kinderkommission vertreten. © Shutterstock/Rawpixel.com
Was ist die Kinderkommission?
Interessieren sich die Politiker im fernen Berlin eigentlich für das, was Jugendlichen und Kindern wichtig ist? Wissen sie überhaupt, welche Bedürfnisse junge Menschen haben? Wer setzt sich dafür ein – zum Beispiel im Deutschen Bundestag?
Das tut die Kinderkommission, kurz KiKo genannt. Die KiKo ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie vertritt die Interessen der unter 18-Jährigen im Parlament. Sobald sich die neue KiKo gegründet hat, findet ihr hier die Infos über die aktuellen Mitglieder.
Seit 1988 hat es in jeder Legislaturperiode dieses Gremium für Politikerinnen und Politiker gegeben, die speziell die Jüngsten in der Gesellschaft im Blick haben.
Schreibt der KiKo!
Was möchtet ihr Abgeordneten des Bundestages mitteilen? Was sind eure Interessen und Bedürfnisse? Was wollt ihr verändern und wo seht ihr Probleme? – Die KiKo freut sich über euren Input, damit sie für euch eintreten kann. Schreibt der KiKo eine E-Mail an kinderkommission@bundestag.de!
Jede Fraktion des Deutschen Bundestages entsendet eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in die Kinderkommission. Aktuell gibt es also sechs Mitglieder sowie sechs Stellvertreter. Diese Politiker sind in der Regel gleichzeitig Mitglieder des Familienausschusses. So können sie die Interessen junger Menschen auch dort vertreten und besser auf das Parlament Einfluss nehmen.
Warum gibt es die Kinderkommission?
Kinder und Jugendliche haben andere Bedürfnisse als Erwachsene und benötigen besonderen Schutz. Sie sind darauf angewiesen, dass sich Eltern oder etwa Politikerinnen und Politiker um ihre Rechte und Interessen kümmern. Bevor die KiKo eingerichtet wurde, forderten viele Abgeordnete einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages. Nach und nach benannte jede Fraktion eine solche Person. Und so beschloss der Ältestenrat des Deutschen Bundestages im Frühjahr 1988, aus allen zusammen die Kinderkommission zu bilden.
Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
Die Kiko trifft sich in der Regel in jeder Sitzungswoche. Es gelten in manchen Punkten andere Regeln als für die Bundestagsausschüsse. So wechseln sich etwa beim Vorsitz die Mitglieder ab, und zwar in der Reihenfolge der Fraktionsgröße.
Für Entscheidungen ist ein sogenanntes „doppeltes Quorum mit Zweidrittelmehrheit“ notwendig. Klingt etwas kompliziert, hier die Erklärung: Es bedeutet, dass zum einen zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder, die Fraktionen angehören, die insgesamt mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Familienausschusses umfassen, der Entscheidung zustimmen müssen. Zum anderen müssen gleichzeitig zwei Drittel der Kommissionsmitglieder der Entscheidung zustimmen.
Was kann die KiKo?
Die Kinderkommission hat verschiedene Möglichkeiten, sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Dazu gehören unter anderem:
mit Experten sprechen, um zu verschiedensten Themen Standpunkte zu entwickeln
Öffentlichkeitsarbeit zu Themen machen, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind
eine stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft einfordern
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will die Kinderkommission auch Partner und Förderer der Verbände, Organisationen und Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Was kann die KiKo nicht?
Die Kinderkommission ist ein Gremium des Gesetzgebers. Sie darf sich nicht in Einzelfälle einmischen. So kann die KiKo beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen. Das hat mit dem Prinzip der Gewaltenteilung zu tun, das in Deutschland gilt.
Was braucht die KiKo?
Die Kinderkommission braucht Verbände und Organisationen, die sich mit Themen von Jugendlichen und Kindern auseinandersetzen und die KiKo unterstützen. Der Kommission ist es zudem wichtig, dass es auch in möglichst vielen Städten und in den Parlamenten der Bundesländer Kinderbeauftragte und Kinderkommissionen gibt, mit denen sie zusammenarbeiten kann.
Und natürlich braucht die KiKo die Expertenmeinungen der Jugendlichen und Kinder selbst.
(DBT/loh/mk)