Wahlrechtsreform Der Bundestag ist jetzt kleiner
Die Bundestagswahl 2025 war die erste Wahl nach der Wahlrechtsreform – der Bundestag hat jetzt nur noch 630 Abgeordnete. Was ändert sich dadurch sonst noch?

Bevor sich ein neuer Bundestag konstituiert, arbeiten als erstes Handwerker im Plenarsaal. © picture alliance / photothek | Florian Gaertner
Die Wahlrechtsreform 2023 hatte das Ziel, den Bundestag zu verkleinern – die Anzahl der Abgeordneten wurde hierfür auf 630 begrenzt, Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft. Somit gehören dem 21. Deutschen Bundestag 103 Abgeordnete weniger an.
Spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl tritt der neue Bundestag zu seiner Konstituierung zusammen – das wäre dieses Mal der 25. März.
Weniger Abgeordnete, weniger Stühle
Dafür muss der Plenarsaal des Bundestages vorbereitet werden: Die blauen Stühle werden ab und gemäß der neuen Fraktionsgrößen umgeschraubt. Mehr als 100 Stühle werden dieses Mal eingelagert, da sie wegen der deutlichen Verkleinerung des Bundestages aktuell nicht gebraucht werden.
Weniger Abgeordnete, kleinere Ausschüsse?
Vermutlich wird es noch keine neue Regierung geben, wenn der 21. Deutsche Bundestag zum ersten Mal zusammenkommt. Erst wenn es so weit ist, werden normalerweise die Ausschüsse im Bundestag gebildet, da diese üblicherweise die von der Bundesregierung eingesetzten Ministerien widerspiegeln. Bei der Festlegung der Ausschussgrößen berücksichtigen die Fraktionen, dass jeder Abgeordnete Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Ausschuss hat.
Eine Verkleinerung der Ausschussgrößen aufgrund der reduzierten Abgeordneten-Anzahl gegenüber der 20. Wahlperiode ist denkbar. Denn ein Grund für die Verkleinerung des Bundestages war der Wunsch, die Arbeit in den Ausschüssen effizienter zu gestalten.
Weniger Abgeordnete, weniger Mitarbeitende
Natürlich kostet ein kleinerer Bundestag auch weniger. Nicht nur die Diätenzahlungen von 103 Abgeordneten fallen weg, sondern mit jedem Abgeordneten weniger werden auch Mitarbeiterstellen gestrichen. Arbeitsverträge bei Abgeordneten und Fraktionen werden immer nur befristet auf die Dauer der aktuellen Wahlperiode abgeschlossen.
Weniger Abgeordnete und weniger Mitarbeitende brauchen natürlich auch weniger Platz. In den letzten Jahren hatte der Bundestag immer mit Raummangel zu kämpfen, weshalb unter anderem ein neues Gebäude – der sogenannte Modulbau Luisenblock West – in nur 15 Monaten errichtet wurde. Da andere Gebäude dringend saniert werden müssen, wird es weiterhin Bedarf an den neu gebauten Räumlichkeiten geben, auch wenn weniger Abgeordnete Büros benötigen. Und: Wenn der Bundestag über mehr Platz verfügen sollte, als er braucht, wird er sich von angemieteten Gebäuden trennen.
Wie viel genau also mit der Verkleinerung des Bundestages eingespart werden kann und ob zum Beispiel kleinere Ausschüsse effizienter arbeiten können, wird sich erst mit der Zeit zeigen.