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Diskontinuitätsprinzip

Für den Deutschen Bundestag gilt das Diskontinuitätsprinzip. Doch was bedeutet das genau?

Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Man sieht die blauen Stühle, den Adler gegenüber an der Wand.

Teil des Diskontinuitätsprinzips ist, dass niemand automatisch wieder einen Platz im Deutschen Bundestag bekommt. Man muss für jede Wahlperiode neu gewählt werden. © picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE

Diskontinuität ist das Gegenteil von Kontinuität. Kontinuität steht für einen gleichmäßigen Fortgang ohne Unterbrechungen – die Diskontinuität steht also für eine Unterbrechung. Paragraf 39 des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag auf vier Jahre gewählt wird. Das Ende der jeweiligen Wahlperioden ist also vorherbestimmt, es geht nicht einfach immer weiter.

Wenn die Wahlperiode zu Ende geht, greift das Diskontinuitätsprinzip auf drei Ebenen:

  • personelle Diskontinuität: Alle bisherigen Abgeordneten verlieren durch die Wahl eines neuen Bundestages ihr Mandat. Falls sie wiedergewählt werden, erhalten sie ein neues Mandat.

  • organisatorische Diskontinuität: Alle Organe des Bundestages, wie zum Beispiel Fraktionen und Ausschüsse, müssen neu konstituiert, also gegründet bzw. eingesetzt, werden.

  • sachliche Diskontinuität: Alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht verabschiedet wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden.

Vom Diskontinuitätsprinzip unberührt sind Petitionen und Angelegenheiten der Europäischen Union.

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