Sitzungswoche vom 2. bis 6. Dezember Diese Woche im Bundestag
In dieser Sitzungswoche stellt sich Bundeskanzler Olaf Scholz den Fragen der Abgeordneten. Außerdem wird der Bundestag über die gesetzliche Neureglung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Regulierung von Mietpreisen sowie die Bekämpfung von häuslicher Gewalt diskutieren.
Befragung des Bundeskanzlers
Das Plenum beginnt am Mittwoch, den 4. Dezember 2024, mit der rund einstündigen Regierungsbefragung. In dieser wird sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Fragen der Abgeordneten stellen.
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Am Donnerstag, den 5. Dezember, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag unter anderem mit der Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Im Zuge dessen werden der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs” sowie der Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern” beraten. Als Anlass der Neuregelung gibt der Gesetzentwurf die veralteten Regelungen an, auf denen die Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch aktuell beruhe. Der Schutz von Schwangeren sowie des ungeborenen Lebens müssten in Einklang gebracht werden, so die Forderung im Gesetzentwurf. Dafür solle der aktuell bestehende Straftatbestand des „Schwangerschaftsabbruchs“ aufgehoben und der Zugang zu Unterstützung, Beratung und sozialen Dienstleistungen für Betroffene verbessert und erleichtert werden. Um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, solle in die Prävention durch Aufklärung, die Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln als Teil der Gesundheitsleistungen sowie soziale Unterstützung und Dienstleistungen investiert werden.
Mietwuchergesetz, Mietrecht
Mit der Lage des Mietmarktes beschäftigt sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 5. Dezember. Anlass dafür sind der „Entwurf eines Gesetzes zur effektiven Verfolgung von Mietwucher (Mietwuchergesetz)” der Gruppe Die Linke sowie der Antrag „Zeit zu handeln – Für ein starkes, soziales Mietrecht”, der ebenfalls von den Abgeordneten der Gruppe vorgelegt wurde. Laut des Gesetzentwurfes seien die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe und Mieterhöhungen teilweise nicht ausreichend, um Mietparteien effektiv vor „wucherischen Mieten” zu schützen. Um dem entgegenzuwirken, fordert der Gesetzentwurf eine Verschärfung des §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der unter anderem die Höhe von unangemessenen Mieten definiert. Auch wird in diesem das Bußgeld von 50.000 Euro bei Zuwiderhandeln definiert. Die Gruppe Die Linke fordert in ihrem Gesetzentwurf eine Erhöhung des Bußgeldes auf 100.000 Euro.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Am Freitag, den 6. Dezember, widmet sich das Plenum der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Bestandteil der Beratung sind neben dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt” auch der Antrag der Unionsfraktion „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen”. Dieser identifiziert häusliche Gewalt als „gesamtgesellschaftliches Problem” und beruft sich auf das Lagebild „Häusliche Gewalt” aus dem Jahr 2023. Das Bundeskriminalamt beziffert 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt im vergangenen Kalenderjahr – ein Anstieg von 6,5 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. 70,5 Prozent der registrierten Opfer seien weiblich, 75,6 Prozent der Täter männlich. Als Lehre aus diesen Entwicklungen müsse ein nationaler Aktionsplan mit umfassenden Gesamtkonzepten zum Schutz vor häuslicher Gewalt entwickelt werden, so die Forderung der CDU/CSU-Fraktion. Die Anträge der FDP-Fraktion „Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen, Frauenhäuser ausbauen, Prävention stärken” und der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Frauen und ihre Kinder vor gewalt schützen – Istanbul-Konventuon usetzen – Gewalthilegesetz jetzt beschließen” werden ebenfalls Bestandteil der Beratungen sein.