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Verbraucherschutz Mehr Transparenz im Onlinehandel

Laura Heyer

Immer mehr Menschen kaufen online ein. Doch dabei lauern auch Gefahren. Zwei neue Gesetze sollen nun auf Onlineplattformen für mehr Sicherheit sorgen. Eine gute Idee, finden alle Fraktionen – aber es gibt auch Kritik.

Shopping-Apps

Onlineshopping ist praktisch – aber manchmal auch mit Gefahren verbunden. © picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke

„Neue Yogamatte“ oder „Stand-up-Paddeling-Board“ – wer diese Begriffe in eine Suchmaschine eingibt, bekommt als erste Treffer oftmals Seiten, die Preise unterschiedlicher Anbieter vergleichen. Aber wie kommen diese Preisvergleiche zustande? Und warum wird man auf die Seiten bestimmter Onlinehändler weitergeleitet und auf andere nicht?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen rund um den Onlinehandel haben sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschäftigt. Denn die Bundesregierung hatte zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen „der Verbraucherschutz im Wettbewerbe- und Gewerberecht“ gestärkt und neue EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen. Beide Entwürfe wurden vom Bundestag angenommen.

Worum geht es?

Das erste Gesetz „zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ sowie das zweite zur "Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ zielen auf Verbesserungen beim Kauf von Software, Apps oder E-Books sowie beim Einkauf auf bekannten Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay.

Besonders im Fokus stehen Vergleichsportale, die Rankings anbieten. Nutzer sollen in Zukunft besser erkennen können, wie diese Vergleiche und Bewertungen zustande kommen. Vergleichsportale sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden.

Ticketbörsen sollen verpflichtend über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis Auskunft geben. Zudem sollen Betreiber von Online-Marktplätzen künftig über wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den dortigen Anbietern informieren. Sie müssen beispielsweise also deutlich machen, wenn sie eine Provision dafür erhalten haben, dass sie bestimmte Angebote anzeigen.

Da viele der Firmen auch im Ausland sitzen, sollen die Regeln europaweit angepasst werden. Bei Verstößen in mehreren EU-Mitgliedstaaten sollen die zuständigen Behörden die Möglichkeit bekommen, im Rahmen von gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen Bußgelder zu verhängen.

Koalition: Wir brauchen faire Regeln

„Bei Verträgen auf Onlinemarktplätzen, bei Vergleichsportalen, bei Werbung von Influencern und beim leidigen Thema Kaffeefahrten: Überall stellt sich seit Jahren eine Vielzahl von verbraucherschutzrechtlichen Fragen“, sagte Sebastian Steineke von der CDU/CSU-Fraktion (ein ausführliches Interview mit ihm zu diesen Fragen lest ihr hier).

Besonders auf das Thema Rankings im Netz ging sein Kollege Johannes Fechner von der SPD ein: „Wir brauchen faire und transparente Regeln, wie diese Rankings zustande kommen“, sagte er in der Debatte. Für die Nutzerinnen und Nutzer müsse ganz klar sein, ob ein Ranking durch bestimmte Kriterien beeinflusst worden sei.

Opposition: „Täuschen und betrügen“

„Zu begrüßen ist, dass bei Angeboten für Waren und Dienstleistungen, die online auf Marktplattformen und Vergleichsportalen angeboten werden, irreführende Rankings nicht mehr zulässig sein sollen und Ergebnisse für Suchanfragen, die durch bezahlte Produktplatzierungen entstanden sind, nur noch dann zulässig sein sollen, wenn dies den Verbrauchern auch mitgeteilt wird“, fasste Lothar Maier (AfD) in der ersten Debatte über die Entwürfe zusammen.

Je mehr Menschen online Tickets buchen, einkaufen oder daten, desto mehr Gelegenheit gebe es, Verbraucher online zu täuschen oder zu betrügen, sagte Katharina Willkomm von der FDP. „Transparenz und Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen, damit mündige Verbraucher ihre Rechte kennen und durchsetzen können“, so ihre Einschätzung.

„Gravierende Mängel“

Probleme mit den Vorschlägen der Regierung meldte auch Thomas Lutze (Die Linke) an: „Bedauerlicherweise nutzt die Bundesregierung den Spielraum, der ihr hier geboten wird, nicht aus, sondern belässt es beim Klein-Klein“, so seine Einschätzung.

„Seit Jahren bestehen hier gravierende Mängel im Verbraucherschutz. Aber genau diese Mängel werden nicht behoben – ein Trauerspiel für den Verbraucherschutz“, kritisierte auch Tabea Rößner von der Grünen-Fraktion.

Neben den Gesetzentwürfen der Bundesregierung stimmten die Abgeordneten noch über Anträge der AfD und der Grünen ab, die beide abgelehnt wurden. Die ganze Debatte und alle Anträge könnt ihr auf bundestag.de nachlesen oder hier im Video anschauen:

(lh)

Mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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