Grundrente Mehr Geld für Oma und Opa?
Julia Funk
Die Grundrente kommt bald im Bundestag als Gesetzentwurf auf den Tisch. Dann geht es um die Details. Was steckt hinter der Idee und wie funktioniert die Rente überhaupt?
Wie funktioniert das Prinzip Rente?
Rente, Grundrente, Betriebsrente... – davon hört und liest man immer wieder. Unsere Großeltern verfolgen Meldungen rund um die Rente sicher genauer als wir, schließlich hängt davon ab, was sie monatlich auf dem Konto haben. Ganz aktuell berichten die Medien von der Grundrente. Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab kommendem Jahr Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Nach monatelangem Streit hat die Bundesregierung dafür jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der in Kürze im Bundestag auf den Tisch kommt.
Auch wenn die Rente für junge Leute noch in weiter Ferne liegt, ist ein grober Überblick über das Thema nicht verkehrt. Schließlich zahlen die meisten jungen Berufstätigen Beiträge in den großen Rententopf und sind also direkt von den Regeln rund um die Rente betroffen.
In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen im Alter genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben. Das funktioniert, weil sie während ihres Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Aktuell liegt das sogenannte Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Möchte jemand schon früher in Rente gehen und Rentenleistungen in Anspruch nehmen, muss er damit rechnen, dass die Beträge, die er bekommt, gemindert werden. Umgekehrt funktioniert es aber auch: Wer später in Rente geht, bekommt auch mehr. Wie hoch die monatlichen Beträge sind, wird über eine Formel berechnet.
Generationenvertrag, Generationenkonflikt und Äquivalenz-Prinzip – was ist das?
Die Rente funktioniert bisher nach dem sogenannten Äquivalänz-Prinzip. Ein Wort, das sich komplizierter anhört als es ist. Einfach erklärt, ist es das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Für die Rente bedeutet das: Jemand, der eine hohe Rente bekommt, hat während seines Lebens auch hohe Beiträge in das Rentensystem einbezahlt – von viel kommt viel, könnte man sagen.
Das Ganze beruht auf einem sogenannten Generationenvertrag. Das bedeutet – wie der Name schon sagt –, dass die verschiedenen Generationen mehr oder weniger für einander verantwortlich sind. Das heißt, dass die arbeitenden Bürger und Beitragszahler für die Rente derjenigen aufkommen, die jetzt in Rente sind. Was die einen also in den Rententopf einzahlen wird gleichzeitig an die anderen ausgezahlt. Wenn die jüngere Generation dann selbst ins Rentenalter kommt, wird wiederum die nachfolgende Generation für ihre Rente aufkommen und so weiter und so fort.
Jetzt gibt es allerdings noch das Problem des demografischen Wandels. Der beschreibt die Tatsache, dass es immer mehr alte und gleichzeitig immer weniger junge Leute gibt. Das schafft Probleme. Denn immer weniger junge Leute befüllen den Topf, aus dem immer mehr alte Menschen Geld bekommen.
Die Grundrente: Was wird sich ändern?
Es gibt weitere Probleme: Das aktuelle System produziert durch seine Mechanismen Altersarmut, von der immer mehr Menschen betroffen sind.
Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich deshalb nun auf die Einführung einer sogenannten Grundrente geeinigt. Am 19. Februar haben alle Bundesminister und die Kanzlerin (man spricht vom Kabinett) einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun an den Bundestag geleitet wird.
Die FDP-Fraktion ist schon einmal mit einem Antrag vorgesprescht, in dem ihre Vorschläge für die Ausgestaltung der Grundrente formuliert sind. Darüber soll planmäßig in der nächsten Sitzungswoche Anfang März gesprochen werden.
Doch zurück zu dem, was die Regierung plant. Die Grundrente ist für Menschen gedacht, die wenig Rente zur Verfügung haben, obwohl sie viele Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben. Das Prinzip funktioniert so: Wer 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll Anspruch auf eine Grundrente haben, wenn die Rente, die er sonst bekommen würde, zu gering wäre. Zu den 35 Jahren zählen auch Zeiten, in denen Angehörige gepflegt oder Kinder großgezogen wurden. Menschen, die 33 Jahre eingezahlt haben, bekommen eine teilweise Unterstützung.
Wer Anspruch auf die Grundrente hat, soll ab 2021 automatisch ermittelt werden. Das soll durch den Datenaustausch von Finanzamt und Deutscher Rentenversicherung passieren, ohne dass die Renter extra Anträge stellen müssen.
In den nächsten Wochen werden die Parlamentarier intensiv über die Pläne beraten – gut möglich, dass es noch Änderungen geben wird.
Julia Funk
Julia hat Crossmedia und Public Relations studiert, Erfahrung im Film und Fernehen gesammelt und schreibt hin und wieder Artikel für verschiedene Online-Magazine. Auf Straßenschildern liest sie Sätze und Wörter gerne rückwärts.