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Parteienfinanzierung Geldhahn zu für die NPD?

Die NPD wird von Experten als rechtsextreme Partei eingestuft. Verbieten konnte man sie nicht. Nun soll sie zumindest keine öffentlichen Gelder mehr bekommen. Das fordern Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam.

NPD-Plakat mit der Aufschrift 'Migration tötet!'

Solche Wahlplakate der NPD werden aktuell noch von Steuergeldern mit bezahlt. Dieses musste in Sachsen allerdings wieder abgehängt werden, nachdem das Verwaltungsgericht Dresden entschieden hatte, dass es volksverhetzend ist. © Julia Karnahl

„Deutschland muss das Land der Deutschen bleiben“. Das steht im Parteiprogramm der NPD, der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands. Und weiter: „Wir lehnen alle ‚multikulturellen‘ Gesellschaftsmodelle als unmenschlich ab.“ Kein Wunder, dass die Partei von Wissenschaftlern als rechtsextrem und rassistisch bezeichnet wird.

Verfassungsfeindlich ist die NPD außerdem. Das bedeutet, dass sie die Grundsätze und Werte, die in unserer Verfassung, also in unserem Grundgesetz stehen, ablehnt und am liebsten abschaffen würde.

Wer aber offen gegen die Verfassung und somit gegen den Staat ist, der sollte von ihm auch kein Geld bekommen. So denken sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat und die Bundesregierung. Deshalb wollen sie die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen. Einen entsprechenden Antrag haben sie gemeinsam an das Bundesverfassungsgericht gestellt.

Was würde der Ausschluss bedeuten?

In Deutschland werden die Parteien vom Staat finanziell unterstützt. Das heißt, sie bekommen Steuergelder, zum Beispiel um Wahlplakate zu ndrucken, eine Internetseite zu betreiben oder Mitarbeiter beschäftigen zu können. Diese Gelder würde die NPD nicht mehr bekommen, wenn das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss für zulässig erklärt.

Ist der Ausschluss überhaupt erlaubt?

Dazu müssen wir ein bisschen ausholen: In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen darüber, ob die NPD als Partei ganz verboten werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verbot im Januar 2017 aber abgelehnt. Die Argumentation war sinngemäß: Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich. Aber es gehe keine Gefahr für die Gesellschaft von ihr aus, weil es extrem unwahrscheinlich sei, dass sie ihre politischen Ziele umsetzen könne.

Allerdings hat das Gericht eine andere Möglichkeit aufgemacht, nämlich die, verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Dafür musste allerdings erst mal das Grundgesetz geändert werden. Das geschah im Juli 2017. Seitdem hat der Artikel 21 des Grundgesetzes einen neuen Absatz, der genau das vorsieht.

Was fordert der Bundestag?

Der Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP, dem der Bundestag zugestimmt hat, beantragt, die NPD für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen.

Damit soll verhindert werden, „dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern (...) unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt“.

300 Beweise sind im Antrag aufgeführt dafür, dass die NPD aktiv gegen die Verfassung handelt. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht den Antrag prüfen und entscheiden, ob es zu einem Ausschluss kommt.

(DBT/jk)

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