Gleichberechtigung Frauenquote im Bundestag?
Es ist eine alte Streitfrage: Sollte man gesetzlich vorschreiben, dass im Parlament genauso viele Frauen sitzen wie Männer? Auf einer Tagung im Bundestag wurde sie kontrovers diskutiert.
Parité-Regelung nennt man es: das Prinzip, dass beide Geschlechter in politischen Ämtern zu gleichen Teilen vertreten sind. Das Wort Parité ist französisch und bedeutet so viel wie „Gleichheit“.
Auf einer Fachtagung wurden die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung im Bundestag diskutiert. Eingeladen hatte die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission. Das ist eine NGO, eine nichtstaatliche Organisation, die ihren Hauptsitz in Genf hat. Ihre Mitglieder besuchen zum Beispiel Gerichtsverfahren in aller Welt und überprüfen, ob sie nach internationalem Recht ablaufen.
Und sie organisieren Tagungen und Kongresse zu spannenden Rechtsfragen. Wie eben der, ob Parité-Regelungen in der Politik im Einklang mit der Verfassung stehen oder nicht; beispielsweise mit dem Recht auf freie Wahlen, wie es in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Beispiel Frankreich
In Frankreich gibt es seit 2000 ein Paritätsgesetz. Darüber berichtete auf der Tagung ein Vertreter des Unterhauses des französischen Parlaments, der Assemblée nationale.
Bis heute würden sich nicht alle Parteien an die Quoten-Regelung halten, erzählte er. Wer mehr Männer aufstellt als Frauen, muss in Frankreich Strafe zahlen. Und diese Strafen wurden im Laufe der Jahre verschärft. Trotzdem sind die Erfolge noch gemischt.
Frankreich ist in 101 Départements aufgeteilt. Départements nennt man die einzelnen Verwaltungsbezirke des Landes. In deren Parlamenten liege der Frauenanteil inzwischen bei 50 Prozent. Von den Bürgermeistern hingegen seien nur 16 Prozent weiblich. In der Assemblée nationale liege der Frauenanteil seit den Wahlen 2017 bei 39 Prozent. Er sei deshalb stark angestiegen, weil die Partei von Staatspräsident Emmanuel Macron ihre Wahlliste zu fast 50 Prozent mit Frauen besetzt habe.
Beispiel Brandenburg
Brandenburg ist das erste deutsche Bundesland, das ein Parité-Gesetz verabschiedet hat. Und zwar Anfang dieses Jahres. Von Mitte 2020 an müssen in Brandenburg die Wahllisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Brandenburger Landtag, Ursula Nonnemacher, schlug auf der Tagung vor, auch für den Bundestag so eine verbindliche Quotenregelung einzuführen.
Wie ist die Lage im Deutschen Bundestag?
Im Bundestag liegt der Anteil der Frauen aktuell bei knapp 31 Prozent. Das war schon anders: In der letzten Legislaturperiode, von 2013 bis 2017, saßen über 36 Prozent weibliche Abgeordnete im Parlament.
Eva Högl (SPD) plädierte für ein Paritätsgesetz für den Bundestag. Stefan Ruppert (FDP) sprach sich zwar auch für einen höheren Frauenanteil im Parlament aus – aber nicht durch Quoten-Zwang. Er war der Meinung, die Freiheit der Wahl würde dadurch gefährdet.
Nicht nur unter den Abgeordneten, auch unter den Wissenschaftlern gab es auf der Tagung Meinungsverschiedenheiten zum Thema. Während die einen eher auf die Gleichberechtigung von Frauen pochten, waren andere der Ansicht, das Demokratie-Prinzip widerspreche einer Quoten-Regelung. Politikwissenschaftler Joachim Behnke befand: „Das Problem (...) liegt nicht am Wahlsystem an sich, sondern an der Nominierung“ – also an den Parteien, die nicht genug Frauen zur Wahl aufstellen würden.
(DBT/jk)