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Hochschulrahmengesetz Gleiches Recht für alle Studienbewerber

Wie in Deutschland Studienplätze für Medizin vergeben werden, ist ungerecht. So urteilte das Bundesverfassungsgericht. Deshalb sollen die Regeln jetzt geändert werden.

Medizinstudenten untersuchen ein Modell des menschlichen Körpers

Der Weg zum Medizinstudium ist nicht leicht. In Zukunft sollen die Studienplätze fairer vergeben werden. © shutterstock.com/nd3000

Einser-Durchschnitt, Auswahltests, Wartesemester – wer Medizin studieren will, muss oft erst einmal ganz schön viele Hürden nehmen. Und dann sind die Auswahlverfahren noch nicht mal gerecht, weil es keine bundesweiten Standards dafür gibt. Zumindest sieht es das Bundesverfassungsgericht so und hat deshalb von den Gesetzgebern eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes gefordert. Das Urteil fiel schon im Dezember 2017. Bis Ende 2019 muss die Änderung durchgesetzt sein, das ist die Frist des Gerichts. Deshalb hat die Bundesregierung eine Novelle vorgelegt, die am 7. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Unter einer Novellierung versteht man, wenn man bestehende Gesetze in Teilen abändert.

Was ist überhaupt das Hochschulrahmengesetz?

Eigentlich ist Bildung in Deutschland ja Ländersache. Deshalb liegen viele Entscheidungen auch in der Hochschulbildung gar nicht beim Bund. Allerdings gibt es ein paar Grundbedingungen, die eben doch der Bund festlegt. Dazu gehört auch die Zulassung zum Studium. Und diese Grundregeln sind im Hochschulrahmengesetz festgehalten.

Was will die Bundesregierung ändern?

Der Teil des Hochschulrahmengesetzes, den das Bundesverfassungsgericht kritisiert hat, ist Paragraf 32. Darin geht es um das Auswahlverfahren für Studienplätze. Der Paragraf sieht unter anderem vor, dass die Hochschulen sogenannte fachspezifische Studierfähigkeitstests und persönliche Vorgespräche durchführen können. Für die Auswahl von Medizinstudenten nutzen das viele Hochschulen. Den Paragrafen 32 will die Bundesregierung nun streichen. Wie die Zulassung dann in Zukunft geregelt wird, werden die Bundesländer festlegen.

Die Linken und die FDP haben eigene Vorschläge zum Thema Studienplatzvergabe eingebracht.

Studienplatzgarantie – Antrag der Linken

Die Linke schlägt in ihrem Antrag viele grundsätzlichere Änderungen vor. Sie stellt sich die Studienplatzvergabe so vor: Für ein Studium braucht man entweder ein Fachabitur, eine allgemeine Hochschulreife, eine berufliche Ausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss. Darüber hinaus soll es keine Voraussetzungen geben. Sprachkenntnisse und Praxiserfahrungen, finden die Linken, muss man auch während des Studiums noch sammeln können.

Außerdem fordert Die Linke, dass alle Studienbewerber, die den nötigen Abschluss haben, innerhalb von zwei Jahren einen Studienplatz für das Fach ihrer Wahl bekommen. Die Hochschulen sollen dafür mehr Plätze schaffen.

Modernisierung der Hochschullehre – Antrag der FDP

Die FDP will den Weg ebnen für innovativere Studienformate und bessere Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen. In ihrem Antrag fordert sie, das Kapazitätsrecht zu reformieren. Das Kapazitätsrecht regelt an den Unis die Zahl der bereitgestellten Studienplätze. Laut FDP ist es völlig veraltet und orientiere sich an den Studienmodellen der vergangenen Jahrzehnte.

Sowohl die Novelle als auch die beiden Anträge wurden zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

(DBT/jk)

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