Vereinbarte Debatte
Manche Themen sind für Fraktionen so wichtig und drängend, dass sie ihrer Meinung nach einfach im Bundestag besprochen werden müssen – auch wenn es dazu keinen konkreten Gesetzentwurf, keinen Antrag oder etwa keine Regierungserklärung gibt. Für solche Anlässe gibt es Vereinbarte Debatten, bei denen alle Fraktionen im Plenarsaal ihre Meinung vertreten dürfen.
Oft sind aktuelle Ereignisse Gegenstand einer vereinbarten Debatte, zum Beispiel Terror-Anschläge, Zuspitzungen in Konfliktgebieten, Skandale etc. Auch Jahrestage können Anlässe sein, so wie vor Kurzem „70 Jahre Grundgesetz“. Zu allgemeinen Themen wie Frauenrechte oder berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt gab es auch schon Vereinbarte Debatten.
Übrigens ist die Vereinbarte Debatte ein relativ junges Format im Bundestag. Sie ist erst seit der 10. Legislaturperiode, also seit den 1980er Jahren üblich. Wer genau wissen will, wie viele solcher Debatten es gab: Hier findet ihr einen Überblick über alle Vereinbarten Debatten der vergangenen Wahlperioden.