Regierungserklärung
Zu Beginn seiner oder ihrer Amtszeit gibt der jeweilige Bundeskanzler oder die -kanzlerin vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab. Dabei stellt er oder sie dem Parlament die geplante Regierungspolitik vor. Die Regierungserklärung hat zwar keine juristische, wohl aber eine verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung. Es folgt eine Debatte, bei der alle Aspekte der künftigen Regierungsarbeit besprochen werden.
Während der Legislaturperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben, dazu aber vom Bundestag nicht verpflichtet werden.