Mandat
Ein Mandat ist ein Auftrag. Wer Latein in der Schule hat oder hatte, kennt wahrscheinlich das Wort „mandare". Für alle Nicht-Lateiner: Es bedeutet „auftragen“, „übergeben“ und auch „anvertrauen“.
Der Begriff Mandat bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentarier. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes haben alle Abgeordneten des Bundestages ein freies Mandat – das heißt, dass sie niemanden verpflichtet sind, außer ihrem Gewissen. Dass Abgeordnete einer Partei dennoch meist identisch abstimmen, nennt sich Fraktionsdisziplin.
Das genaue Gegenteil zum freien Mandat ist übrigens das imperative Mandat. Als erstes kommt uns da der Imperativ aus dem Deutschunterricht in den Sinn, die Befehlsform. Man kann sich denken, das ein Abgeordneter mit einem imperativen Mandat an die „Befehle“ anderer gebunden ist - zum Beispiel an die einer Fraktion oder an den Wählerwillen.
Im Deutschen Bundestag gibt es übrigens Direktmandate für Abgeordnete, die über die Erststimme in ihrem Wahlkreis gewählt wurden, sowie Listenmandate für die Kandidaten, die über die Landeslisten gewählt wurden.